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Skandal-Beschluß aus Karlsruhe: Das grüne Staatsziel

Skandal-Beschluß aus Karlsruhe: Das grüne Staatsziel

Skandal-Beschluß aus Karlsruhe: Das grüne Staatsziel

Klimaneutralität folgt aus dem Grundgesetz
Klimaneutralität folgt aus dem Grundgesetz
Blatt auf dem Deutschen Grundgesetz Foto: picture alliance, Bildagentur-online, Ohde
Skandal-Beschluß aus Karlsruhe
 

Das grüne Staatsziel

Freiheitsrechte können jetzt auch zugunsten des „Klimas“ eingeschränkt werden. Den Corona-Lockdowns werden Klima-Lockdowns folgen. Das oberste Gericht Deutschlands macht sich zum Büttel der Regierung und des grünen Zeitgeistes. Ein Kommentar von Holger Douglas
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Jetzt wird die Weltrettung Pflicht für alle. Deutschlands neues Staatsziel: die globale Erwärmung auf 1,5 Grad begrenzen. Das bedeutet: Benzin, Diesel und Heizöl noch teurer machen, Landwirtschaft noch mehr einschränken, Kraftwerke schneller abschalten. Denn das CO2 muß weg. Und die Freiheit, ja, die muß eben auch mal weg, wenn die Umweltkatastrophe droht. Das sind die Folgen eines Skandalbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik, den die Richter in Karlsruhe veröffentlichten. Der Skandal: Freiheitsrechte können zugunsten eines „Klimaschutzes“ eingeschränkt werden. „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“, heißt es wörtlich in dem Beschluß.

Das Klima kann damit nahtlos in die Fußstapfen von Corona treten. Die Richter schreiben tatsächlich: „Zwar müßte CO2-relevanter Freiheitsgebrauch, um den Klimawandel anzuhalten, ohnehin irgendwann im wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur stoppen läßt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt.“ Karlsruhe meint nämlich, daß das Klimaschutzgesetz der Großen Koalition gegen Freiheitsrechte kommender Generationen gerichtet ist. Denn das reiche mit seinen Vorschriften nur bis zum Jahre 2030. Für die Zeit danach seien keine konkreten Maßnahmen, also Verbote, festgelegt, wie bis 2050 Deutschland zu einem Null-CO2-Land werden soll.

Last kommender Generationen

Da müsse nachgebessert werden, forderten die Richter. Denn die „Last“, die die Klimakinder später zu tragen hätten, würde deren Freiheitsrechte zu stark einschränken. Eine Freiheitsberaubung künftiger Generationen sei das, so Karlsruhe. Das überraschte sogar einen Mann der linken taz, für den die Verfassungsrichter wie „Extinction Rebellion“ klingen: „Regierung muß CO2-Budget berücksichtigen, Emissionen sind Freiheitsberaubung.“

Absonderliche Logik: Das Gericht greift willkürlich aus den verschiedenen Klimarechenspielen des Bundesumweltministeriums eine CO2-Budgetrechnerei heraus, wieviel Deutschland angeblich noch übrigbleibt, und begründet darauf das Urteil. Beweise benötigt Karlsruhe nicht mehr, die Ideologie der Klimakinder reicht. Aufgrund einer unbewiesenen Klima-Hypothese wird eine künftige Entwicklung vermutet, deswegen müssen jetzt die Freiheitsrechte eingeschränkt werden, damit die Freiheitsrechte in 20 Jahren gewahrt bleiben.

Siebenmal fließt den obersten Verfassungsrichtern das Unwort von der „Klimaneutralität“ in den Text: „Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus.“ Freundlicherweise plädieren die Verfassungsrichter für einen „freiheitsschonenden Übergang in die Klimaneutralität“, den der Gesetzgeber gewährleisten müsse. Kritik an der Klimaideologie kann fortan als verfassungsfeindlich gelten.

Aus Naturschutz wird Klimaneutralität

Damit erweitert das Gericht die Interpretation des Artikels 20a des Grundgesetzes auf merkwürdige Weise: „Der Staat schützt“, so heißt es dort, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.“ Dieser Grundgesetz-Paragraph 20a wurde erst 1994 als Zusatz aufgenommen.

Bundeskanzler war damals Helmut Kohl, Umweltministerin Angela Merkel, die übrigens seinerzeit einer „CO2-Bepreisung“ das Wort geredet hat. Aus dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen machen die Verfassungsrichter in ihrem Beschluß: „Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität.“ Umweltschutz mit Klimaschutz gleichzusetzen, etwas zu schützen, was man nicht schützen kann, hat schon etwas von höherem Unfug.

Das Grundgesetz soll das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beschreiben, keine Staatsziele festlegen. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber dem Staat. Oder jetzt: hatte. Das Verfassungsgericht dreht um und schafft ihn ab. Je nach beliebig festgesetztem CO2-Gehalt können Reisen und Fleischessen verboten sowie Ausgangssperren erlassen werden. Alles das ist demnach verfassungsmäßig. Den Corona-Lockdowns folgen nahtlos Klima-Lockdowns, wenn’s paßt. Schon wagen Leute wie Karl Lauterbach, solche Maßnahmen auszusprechen.

Das Verfassungsgericht ist nicht mehr neutral

Der Spruch aus Karlsruhe ist letztlich die Erbsünde einer linksgrünen Politik, die einen Machtblock quer durch alle Institutionen installiert hat. Nach diesem Skandalspruch ist die politische Linie klar: Karlsruhe hat die Klimakinder heiliggesprochen. Doch der Heiligenschein des obersten Gerichts ist weg. Vergessen, was der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio sagte: Es sei nicht die Aufgabe des BVerfG, sich an die Stelle der Politik zu setzen und politische Vorgaben zu machen, sondern zu garantieren, daß der Rechtsstaat bleibt.

Doch Merkel und der Bundestag haben Verwaltungsgerichte und Souveränität der Länder ausgeschaltet und das Bundesverfassungsgericht politisiert. Stephan Harbarth, neuer Gerichtspräsident, hat geliefert. Merkels Mann fürs Grobe hatte bekanntlich im Dezember 2019 den extrem umstrittenen Migrationspakt für Merkel mit seiner Rede im Bundestag („wer gegen diesen Pakt stimmt, handelt gegen das nationale Interesse Deutschlands“) durchgedrückt. Ihn interessierten nicht die Folgen jener exorbitanten Schuldenaufnahme von 750 Milliarden Euro, die das Gericht vor kurzem durchgewinkt hat. Die werden künftigen Generationen viel Freiheit nehmen, kaum aber jene 400 Teile des Spurengases CO2 in einer Million Teile Luft.

JF 19/21

Blatt auf dem Deutschen Grundgesetz Foto: picture alliance, Bildagentur-online, Ohde
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