BERLIN. Der Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) hat die Bundesregierung aufgefordert, den ehemaligen Generalbundesanwalt Alexander von Stahl vom Vorwurf zu entlasten, er habe sich im Zusammenhang mit dem 1993 erschossenen RAF-Terroristen Wolfgang Grams etwas zu Schulden komme lassen. Hintergrund ist das Bekanntwerden eines falschen Spiegel-Artikels über die damaligen Vorgänge in Bad Kleinen.
„Der damalige Umgang mit Alexander von Stahl, dem ich persönlich sehr verbunden bin, – und ebenso mit Rudolf Seiters – war skandalös. Beiden gegenüber müßte es nicht nur von Seiten des Spiegel, sondern auch des Justizministeriums eine Entschuldigung und auch eine Wiedergutmachung geben“, sagte Scholz der JUNGEN FREIHEIT.
„Denn schon damals war klar, daß die Darstellung der Ereignisse um den Tod von Wolfgang Grams durch Herrn Leyendecker nicht zutreffen kann.“ Dennoch seien dem die Behörden nie richtig nachgegangen, kritisierte der frühere Berliner Justizsenator und Verteidigungsminister unter Helmut Kohl (CDU).
Scholz: „Regierung ist eingeknickt“
„Statt dessen hat es die Bundesregierung an Ernsthaftigkeit fehlen lassen, sich für die zu Unrecht am Pranger Stehenden einzusetzen, ist eingenickt und in Deckung gegangen. Alexander von Stahl und Rudi Seiters sind bis heute Opfer eines hingeschleppten Skandals.“
Ende Oktober hatte der Spiegel schwerwiegende Fehler in seiner Berichterstattung über den Antiterroreinsatz in Bad Kleinen im Jahr 1993 eingeräumt. Die damalige Titelgeschichte unter der Überschrift „Der Todesschuß“ habe auf einer „mangelhaft geprüften und falschen Aussage“ beruht und sei ein „journalistischer Fehler“ gewesen, heißt es im Bericht einer internen Untersuchungskommission des Nachrichtenmagazins.
In dem Artikel hatte der Spiegel unter Verweis auf einen angeblichen Augenzeugen angedeutet, das Führungsmitglied der terroristischen Roten Armee Fraktion (RAF), Wolfgang Grams, sei von Polizisten in einer Art „Exekution“ getötet worden.
In Wahrheit war Grams im Juni 1993 gemeinsam mit seiner Komplizin Birgit Hogefeld von einem Kommando der Bundesgrenzschutz-Spezialeinheit GSG 9 observiert worden. Beim Versuch der Festnahme konnte Grams seine Waffe ziehen und einen Beamten erschießen. Nach dem Schußwechsel tötete sich der Terrorist selbst, wie eine Obduktion ergab.
Justizministerin versetzte von Stahl in den Ruhestand
Doch der falsche Spiegel-Bericht hatte weitreichende Folgen. Im Zuge der durch den Artikel von Hans Leyendecker ausgelösten Medien-Debatte trat der damalige Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) zurück. Anschließend versetzte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Generalbundesanwalt von Stahl, der „Herr des Ermittlungsverfahrens“ gegen die Terroristen war, vorzeitig in den Ruhestand.
Als im Dezember 2018 der Fälschungsskandal um den Spiegel-Journalisten Claas Relotius aufflog, wandte sich von Stahl an das Hamburger Nachrichtenmagazin mit der Bitte, auch die Umstände des damaligen Leyendecker-Artikels von 1993 nochmals einer Überprüfung zu unterziehen.
In ihrem jetzt bekanntgewordenen Gutmachten zu dem Fall legt die Untersuchungskommission des Spiegel nahe, daß Leyendecker nicht wie von ihm nach wie vor behauptet zwei, sondern nur eine Quelle für seine Geschichte hatte. Und daß seine Darstellungen lediglich auf den Behauptungen eines anonymen Anrufers beruhten, der auch in Wahrheit nicht Zeuge der Polizeiaktion in Bad Kleinen war.
Das Bundesjustizministerium äußerte sich zu der Frage einer möglichen symbolischen Rehabilitierung von Stahls ausweichend. Als Generalbundesanwalt habe von Stahl seinerzeit als politischer Beamter ein Amt bekleidetet, bei dessen Ausübung er fortdauernd mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung in Übereinstimmung stehen mußte, sagte eine Ministeriumssprecherin.
„Es ist letztlich eine höchst persönliche Entscheidung der obersten Dienstherrin beziehungsweise des obersten Dienstherren, die Entlassung eines politischen Beamten beim Bundespräsidenten zu beantragen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen ihr oder ihm und dem politischen Beamten gestört ist. Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann schwerlich symbolisch rehabilitiert werden.“ (krk/vo)