MEMMINGEN. Am traditionellen Ausfischen des Stadtbachs im bayerischen Memmingen während des Fischertags dürfen künftig auch Frauen teilnehmen. Das Amtsgericht Memmingen hat am Montag entschieden, daß der Fischertagsverein, der die Veranstaltung ausrichtet, eine besondere soziale Machtstellung innehabe und an den Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz gebunden sei, berichtete der Spiegel. Richterin Katharina Erdt begründete die Entscheidung des Gerichts damit, daß eine männliche Tradition kein zulässiger Grund für Diskriminierung sei.
Bei dem Volksfest in der Stadt im Allgäu springen Männer in den Bach und versuchen mit Keschern, Forellen zu fangen. Zum Fischerkönig wird derjenige gekürt, der die größte Forelle fängt.
Fischertagsverein will in nächste Instanz gehen
Ein weibliches Vereinsmitglied hatte gegen den Ausschluß von Frauen von dem Brauch geklagt und äußerte sich erfreut über das Urteil. „Das Amtsgericht hat heute bestätigt, was längst klar sein sollte: Tradition kann einen Ausschluß von Frauen nicht rechtfertigen. Sonst stünden wir Frauen heute immer noch hinter dem Herd.“ Es sei natürlich schade, daß es ein Gerichtsurteil gebraucht habe. „Aber ich freue mich sehr, daß der Fischertagsverein im 21. Jahrhundert ankommt.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fischertagsverein hatte zuvor bereits angekündigt, im Fall einer Niederlage in die nächsthöhere Instanz zu gehen. (ag)