Die neue Kategorie „deutschfeindlich“ in der Statistik für politisch motivierte Kriminalität des Bundeskriminalamts (BKA) rüttelt an einem jahrzehntelangen Selbstbetrug. War doch bislang nie Platz für die indigene Bevölkerung auf der langen Liste derer, die in Deutschland angeblich ständiger Diskriminierung ausgesetzt sind. Deutsche konnten offiziell sowohl als Einzelperson wie auch im Kollektiv in Sachen Rassismus oder aufgrund ihrer Nationalität immer nur Täter aber niemals selbst die Opfer sein. Kein Wunder, daß jene, die so lange so erfolgreich an diesem Narrativ gestrickt haben, über die aktuelle Entwicklung alles andere als erfreut sind.
So findet Bento, das linke Online-Medium, bei dem junge Autoren und Redakteure vor dem Wechsel zum Spiegel ihre Radikalisierung üben können, die Neueinführung der Kategorie durch das BKA auch „gefährlich“ und die noch linkere Amadeu-Antonio-Stiftung warnt, ziemlich selbstentlarvend, vor einer „Umwertung von Begriffen“.
Bewertet wurden die Begriffe bisher eben von der Sorte Meinungsmacher, die sonst zwar immer ganz vorne mit dabei ist, wenn es darum geht, sich als „Opferanwalt“ für beleidigte Schwarze, Schwule, Migranten, Moslems, diverse Geschlechter oder andere Minderheiten aufspielen, für die deutsche Mehrheitsgesellschaft aber seit jeher wenig Verständnis oder gar Mitgefühl übrig hatte. Übrigens selbst da nicht, wo diese selbst de facto längst zur Minderheit geworden ist.
Die über das Volk erhabene Elite
Lehrern, Polizisten und Kommunalpolitikern aus Bezirken mit besonders großem Einwandereranteil, die es wagten, öffentlich über die zunehmenden Beschimpfungen und Übergriffe von Zugewanderten und ihren Nachkommen gegen die „schon länger hier Lebenden“ zu sprechen, wurden als uncoole, ewiggestrige „Almans“ verlacht oder gleich als Rassisten abgestempelt.
Sogar die Bundeszentrale für politische Bildung sah in dem Wort Deutschfeindlichkeit in den vergangenen Jahren vor allem einen „rechten Kampfbegriff“ und die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte Anfang 2017 ein Verfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds, das die Deutschen öffentlich als „Kötterrasse“ bezeichnet hatte, mit der Begründung ein, daß man die Deutschen in ihrer Gesamtheit gar nicht beleidigen könne. Damals war die Welt, zumindest bei diesem Thema, juristisch noch in Ordnung für die über das Volk erhabene antideutsche Elite in Staat und Medien.
132 deutschfeindliche Straftaten wurden für das Jahr 2019 erfaßt. Darunter neben 18 Körperverletzungen und 13 Sachbeschädigungen auch etliche Meinungsdelikte wie Beleidigungen (37), Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen (21) und Volksverhetzung (11). Über die Sinnhaftigkeit der einzelnen Straftatbestände läßt es sich sicherlich trefflich streiten.
Alle gleich?
Auch darüber, ob wirklich jede im Streit und im betrunkenen beziehungsweise erhitzten Gemütszustand ausgesprochenen rassistischen Beleidigungen von beiden Seiten wirklich eine tiefverankerte, ideologisch motivierte Abneigung gegenüber einer ganzen Volksgruppe zugrunde liegt; oder in wieweit sich solche Haßverbrechen von Taten, die aus „normaler“ Eifersucht, gefühlter Ehrverletzung oder schlicht Neid und Gier begangen werden, unterscheiden.
Was in einem Rechtsstaat, der seinen Namen tatsächlich verdient, aber in jedem Fall außer Frage stehen muß, ist, daß vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein sollten.