WIEN. An der Universität Wien hat sich Protest gegen einen Beschluß der Hochschulleitung zum „geschlechterinklusiven Sprachgebrauch“ formiert. „Wir sind der Überzeugung, daß Gendern eine große Gefahr nicht nur für die Redefreiheit, sondern auch für die Freiheit der Wissenschaft darstellt“, mahnt eine Gruppe überparteilicher Studenten der Geisteswissenschaften an.
Sie fordern das Uni-Gremium auf, „sich von unwissenschaftlichen, anti-individualistischen Gender-Ideologie zu distanzieren, alle desbezüglichen sprachlichen Vorschriften zurückzunehmen“. Die Hochschule sollte sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: „Die Förderung politikfreier, ideologiefreier Forschung.“
Binnen-I oder die Doppelform sei nicht ausreichend
Hintergrund ist ein Erlaß des Senats von Mitte Dezember, in der sich die Universität zum „geschlechterinklusiven Sprachgebrauch“ bekennt. Im entsprechenden Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan heißt es unter anderem, alle Organe und Angehörigen des wissenschaftlichen und allgemeinen Personals müßten eine „diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Sprache verwenden“.
An der Universität seien „Genderklauseln wie ‘Frauen sind bei männlichen Bezeichnungen mitgemeint’ unzulässig“. Alle auf dem Hochschulgelände angebrachten oder verteilten Materialien müßten „den Grundsätzen der Antidiskriminierung und Gleichstellung widersprechen oder diskriminierende Rollenstereotype verwenden“.
Auf einer Übersichtsseite der Universität wird Studenten und Mitarbeitern der sogenannte Gender-Stern, Asterisk, empfohlen. Binäre Formen wie das Binnen-I oder die Doppelform seien nicht ausreichend. Die Vorgabe richtet sich aber nicht allein auf die Schreibweise: „Der sogenannte Genderstern* wird in der mündlichen Kommunikation als kurze Pause gesprochen.“
„Kriegserklärung an Freiheit der Wissenschaft“
Die Kritiker sprechen von einer „Kriegserklärung an die im Artikel 17 der österreichischen Verfassung garantierte Freiheit der Wissenschaft“. Das „Gender-Dogma“ sei fundamental unwissenschaftlich, denn es ignoriere konsequent alle nachgewiesenen Fakten der Biologie, Evolutionspsychologie und anderer Wissenszweige zu den Unterschieden zwischen Mann und Frau.
Die Universität wiederum beruft sich auf einen Entscheid des österreichischen Verfassungsgerichtshof vom Juni 2018. Darin legte die Behörde laut Wiener Zeitung fest, daß es bei öffentlichen Geschlechtseintragungen ab 1. Januar 2020 auch eine dritte Möglichkeit geben muß. Als Abkürzung sei neben „m“und „w“ nun auch ein „x“ vorgesehen. (ls)