PRETORIA. Südafrika hat das Zeigen der früheren Nationalflagge als Haßrede unter Strafe gestellt. Die Flagge, die von 1928 bis 1994 das Land repräsentierte, sei ein „Affront gegen die Werte Südafrikas“, begründete Richter Phineas Mojapelo vom Gleichheitsgerichtshof sein Urteil.
Das Verbot gilt nicht nur für den öffentliche Raum, sondern auch für Privatgrundstücke. Lediglich für künstlerische sowie akademische und journalistische Darstellungen im öffentlichen Interesse dürfe sie nach wie vor gezeigt werden. Alles andere fällt dem Gericht zufolge unter „Haßrede“.
Gericht: Symbol des „weißen Rassismus“
Geklagt hatte unter anderem die Nelson-Mandela-Stiftung, nachdem die Flagge seit 2017 bei den sogenannten „Black Monday“-Kundgebungen mitgeführt wurde. Mit diesen Montagsdemonstrationen will das AfriForum, die Interessensvertretung der Weißen, auf die zahlreichen Morde an weißen Farmern aufmerksam machen. Zwischen 2016 und Mitte 2018 fielen über 2.000 weiße Farmer solchen Morden zum Opfer.
Die Nelson-Mandela-Stiftung feierte das Urteil als „Sieg für die Demokratie und alle Südafrikaner“. Die Flagge sei ein Symbol des „weißen Rassismus“ hieß es weiter in einer Stellungnahme. Tatsächlich löste die Flagge 1928 den britische „Union Jack“ ab. Das Apartheidssystem begann allerdings erst 20 Jahre später 1948. (tb)