BERLIN. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen als grundgesetzwidrig eingestuft. „Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus“, schreiben die Bundestagsjuristen laut der WirtschaftsWoche. Es gebe „gerade kein Steuererfindungsrecht“.
Vielmehr müsse sich eine neue Steuer in die vorhandenen Steuerarten einfügen. Dies bedeute, sie müsse dem Charakter einer Ertrags-, Verkehrs-, Aufwands- oder Verbrauchssteuer annehmen. Die CO2-Steuer würde jedoch unter keine dieser Kategorien fallen. Sie ließe sich nur mit einer Grundgesetzänderung durchsetzen. Dafür ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig.
Unterdessen regt sich in der Union Widerstand gegen die Pläne. Man solle lieber „positive Anreize“ setzen, statt die Bürger über eine zusätzliche Besteuerung zu bestrafen, forderte der Unions-Berichterstatter für Energiebesteuerung, Sebastian Brehm (CSU), gegenüber dem Blatt.
Kritik an CO2-Steuer
Auch die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Bettina Stark-Watzinger (FDP), lehnt eine mögliche Grundgesetzänderung ab. Sie werde einer solchen nicht zustimmen. Stattdessen solle man lieber den Emissionshandel ausweiten, das sei „eindeutig die bessere Lösung“.
Die Bundesregierung will bis zum Ende des Jahres schärfere Maßnahmen beschließen, um die Weltklimaziele einzuhalten. Neben einer Steuer auf den CO2-Ausstoß wird auch die Erweiterung des Emissionshandels diskutiert. Die Energiewirtschaft sowie Teile der Industrie müssen für den Ausstoß von CO2 Emissionsrechte nachweisen. Wer zu wenige besitzt, kann sich Zertifikate von anderen Unternehmen kaufen, ansonsten drohen Strafzahlungen. Die Menge der Zertifikate wird regelmäßig verringert. (ls)