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Amtsgericht Paderborn: Gerichtsurteil: Sparkasse darf Konto der Identitären nicht kündigen

Amtsgericht Paderborn: Gerichtsurteil: Sparkasse darf Konto der Identitären nicht kündigen

Amtsgericht Paderborn: Gerichtsurteil: Sparkasse darf Konto der Identitären nicht kündigen

Identitäre Bewegung
Identitäre Bewegung
Demonstration der Identitären Bewegung (Archivbild) Foto: (c) dpa
Amtsgericht Paderborn
 

Gerichtsurteil: Sparkasse darf Konto der Identitären nicht kündigen

Das Amtsgericht Paderborn hat entschieden, daß die Sparkasse Paderborn-Detmold das Konto der Identitären Bewegung (IB) nicht kündigen darf, nur weil der Verfassungsschutz sie als rechtsextremistisch einstuft. Der Sparkasse sei es nicht gelungen, zu beweisen, daß andere Kunden die Bank verlassen würden, sollte die Geschäftsbeziehung zur IB bekannt werden.
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PADERBORN. Das Amtsgericht Paderborn hat entschieden, daß die Sparkasse Paderborn-Detmold das Konto der Identitären Bewegung (IB) nicht kündigen darf, nur weil der Verfassungsschutz sie als rechtsextremistisch einstuft. „Die Kündigung des Kontos der Identitären Bewegung war nicht rechtmäßig, weil der Verein zwar unter Beobachtung steht, aber es kein Vereinsverbot gibt“, sagte der Direkter des Amtsgerichts, Günther Köhne, der Nachrichtenagentur dpa.

Zudem habe die IB nachweisen können, daß es ihr nicht möglich sei, bei anderen Banken ein Konto einzurichten, so Köhne weiter. Daher dürfe sich die Sparkasse bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht von ihrem Kunden trennen. Einen Termin für die Verhandlung vor dem Landgericht gibt es noch nicht.

Der Sparkasse sei es nicht gelungen, zu beweisen, daß andere Kunden die Bank verlassen würden, sollte die Geschäftsbeziehung zur IB bekannt werden. Das Kreditinstitut hatte das Konto zum 1. Oktober gekündigt. (ag)

Demonstration der Identitären Bewegung (Archivbild) Foto: (c) dpa
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