DRESDEN. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Justizbeamten erhoben, der den Haftbefehl im Fall Daniel H. aus Chemnitz heimlich verbreitet hatte. Die Ermittler werfen dem suspendierten Staatsbediensteten Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen vor, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Die Ermittlungen gegen 16 weitere Bedienstete wurden eingestellt.
Daniel Z. soll demnach am 28. August 2018 das Papier photographiert und anschließend an andere Personen weitergeleitet haben. Dadurch habe er die „unkontrollierte Veröffentlichung“ des Dokuments ermöglicht. Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten Yousif A. tauchte später auf verschiedenen Seiten im Internet auf, darunter auch von der Partei Pro Chemnitz sowie Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann.
„Ich möchte, daß die Öffentlichkeit weiß, was geschehen ist“
Darin wurden Details zu den mutmaßlichen Tätern sowie die Namen von Zeugen genannt. Außerdem stand angegeben, wie der Chemnitzer Daniel H. getötet wurde. Der Justizvollzugsbeamte wurde nach der Veröffentlichung suspendiert. Einige Zeugen bekamen zeitweise Polizeischutz.
Daniel Z. hatte nach Bekanntwerden in einer Stellungnahme über seinen Anwalt erklärt, ihm sei bewußt gewesen, daß er mit der Veröffentlichung seine Dienstpflichten verletze. Er habe auch gewußt, daß er mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Job verliere, aber nicht, daß er sich möglicherweise strafbar mache.
Staatsanwaltschaft ermittelt auch in weitem Punkt gegen Daniel Z.
„Ich möchte, daß die Öffentlichkeit weiß, was geschehen ist. Ich möchte, daß die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben und ich möchte, daß die Medien nicht mehr die Hoheit haben, den tatsächlichen Tatablauf in Frage zu stellen, zu manipulieren oder auf einen ihnen jeweils genehme Art und Weise zu verdrehen“, schilderte er in dem Schreiben seine Beweggründe. Die gesamte Öffentlichkeit solle „die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten“ kennen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Daniel Z. sowie fünf weitere Justizbeamte außerdem „wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt zum Nachteil von ausländischen Inhaftierten“. Diese Ermittlungen laufen jedoch in einem gesonderten Verfahren. (ls)