KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht von Wahlen ausgeschlossen werden. „Ich freue mich sehr über diese klare Entscheidung“, sagte der Behindertenbeauftrage der Bundesregierung, Jürgen Dusel (SPD), der Nachrichtenagentur dpa.
Die Karlsruher Richter folgten der Beschwerde von mehreren Betroffenen, die gegen ihren Ausschluß von der Bundestagswahl 2013 geklagt hatten. Nach Paragraph 13 des Bundeswahlgesetztes war bislang geregelt, daß Personen, die auf Betreuer zur Regelung ihrer Angelegenheiten angewiesen sind, nicht wählen dürfen. Dazu zählen auch Straftäter in psychiatrischen Anstalten. Das verstößt laut Urteil gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.
CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Änderung des Wahlrechts geeinigt. Die Sozialdemokraten machen die Unionsparteien dafür verantwortlich, diesen Punkt noch nicht umgesetzt zu haben. In der Vergangenheit hatte sich Dusel wiederholt für die Änderung des Wahlrechts stark gemacht. (ag)