Anzeige
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion

„Flügel“ und JA Verdachtsfälle: Verfassungsschutz nimmt AfD bundesweit ins Visier

„Flügel“ und JA Verdachtsfälle: Verfassungsschutz nimmt AfD bundesweit ins Visier

„Flügel“ und JA Verdachtsfälle: Verfassungsschutz nimmt AfD bundesweit ins Visier

Thomas Haldenwang
Thomas Haldenwang
Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang: Behörde nimmt AfD nun stärker ins Visier Foto: picture alliance / NurPhoto
„Flügel“ und JA Verdachtsfälle
 

Verfassungsschutz nimmt AfD bundesweit ins Visier

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als sogenannten Prüffall eingestuft. Noch stärker trifft es den Parteinachwuchs sowie den Flügel um den Thüringer AfD-Landes und Fraktionschef Björn Höcke. Sie werden künftig als Verdachtsfall geführt und genauer beobachtet. Dies macht auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich. Die AfD will gegen die Entscheidung klagen.
Anzeige

BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als sogenannten Prüffall eingestuft. Hierunter werden laut Verfassungsschutzgesetz Organisationen erfaßt, die nicht eindeutig extremistisch gelten, bei denen aber „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.

Dies hat zur Folge, daß der Verfassungsschutz regelmäßig überprüft, ob sich der Verdacht erhärtet. Ist dies der Fall, wird die Organisation oder der Personenzusammenschluß als Beobachtungsobjekt eingestuft. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, wie V-Leute oder Abhörmaßnahmen, ist bei Prüffällen nicht zulässig.

Anders ist dies bei Verdachtsfällen. Hier sind eine Beobachtung mit V-Leuten sowie das Abhören der Telekommunikation unter bestimmten Vorraussetzungen in begrenztem Ausmaß zulässig. Als einen solchen Verdachtsfall hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nun die Junge Alternative (JA) sowie den „Flügel“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke eingestuft.

„Pauschale Verunglimpfung von Flüchtlingen“ 

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang begründete die Entscheidung am Dienstag damit, daß die Auswertung der Materialsammlung aus offen zugänglichen Quellen der Länder sowie des Bundesamts abgeschlossen sei. Das Prüfergebnis habe „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür ergeben, daß die Politik der Gesamtpartei AfD sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte.

Die Erkenntnisse seien aber nicht ausreichend für eine nachrichtendienstliche Beobachtung. Grund hierfür seien völkische und moslemfeindliche Äußerungen von Vertretern der Partei. Diese Aussagen seien nicht im Programm der AfD enthalten, sondern der Partei und ihren Politikern zuzurechnen. „Es kann noch nicht ausreichend bewertet werden, ob die Anhaltspunkte charakteristische für die Partei sind“, sagte Haldenwang.

Bei der JA dagegen seien „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ gegeben, daß es sich bei der Jugendorganisation um eine „extremistische Bestrebung“ handle. Die JA vertrete Positionen, die die Menschenwürde mißachteten. Als Beispiel nannte Haldenwang pauschale Verunglimpfung von Flüchtlingen wie der Ausdruck „Messermigration“ oder Äußerungen, die den Parlamentarismus verächtlich machten.

Ebenso gebe es beim „Flügel“ „stark verdichtete Anhaltspunkt“, daß man es mit einer „extremistischen Bestrebung“ zu tun habe. Auch hier äußerten sich Vertreter immer wieder verächtlich über Migranten und politisch Andersdenkenden. Auch werde der historische Nationalsozialismus verharmlost. Mit aggressiver Wortwahl, werde die Kriminalität von Migranten „kraß überzeichnet“.

Verfassungsschutz will Verhältnis der AfD zur JA unter die Lupe nehmen

Sowohl beim Flügel als auch bei der JA sei aber noch nicht erwiesen, daß diese auch tatsächlich extremistisch seien. Deswegen habe man sie vorerst als Verdachtsfall und nicht als Beobachtungsobjekt eingestuft. Dies bedeute, daß über sie nun personenbezogene Daten erhoben und gespeichert udn diese systematisch ausgewertet würden. Man werde nun genau prüfen, wie sich die Gesamtpartei AfD zu den beiden als Verdachtsfällen eingestuften Zusammenschlüssen verhalte. Auch werde man das politische Verhalten sowie Äußerungen Björn Höckes künftig genau beobachten. Dies beinhalte aber nicht den sofoertigen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Thüringer Verfassungsschutz den dortigen Landesverband der AfD zum Prüffall erklärt. Die jetzige Entscheidung des Bundesamts hatte sich allerdings schon im Dezember abgezeichnet. Höcke nannte das Ergebnis vom Dienstag daher auch „wenig überraschend“. „Mir tun die Beamten jetzt schon leid, die ihre Zeit damit totschlagen müssen, nach Dingen zu suchen, die es nicht gibt“, schrieb er auf Twitter.

In Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg wird zudem die Jugendorganisation bereits seit vergangenem Jahr von den dortigen Landesverfassungsschutzämtern beobachtet, unter anderem weil es personelle Überschneidungen mit der Identitären Bewegung geben soll, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Gauland vermutet politischen Druck

AfD-Chef Alexander Gauland nannte die Entscheidung „falsch“ und kündigte an, juristisch gegen diese vorzugehen. Er vermute, daß gesellschaftlicher und politischer Druck zu der Einschätzung des Verfassungsschutzes geführt hätten, erläuterte er in einer kurzen Stellungnahme im Reichstag.

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel sagte, nun sei klar, warum der früherer Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen habe seinen Hut nehmen müssen. Die Vorwürfe über erfundene Hetzjagden in Chemnitz seien nur vorgeschoben gewesen, um Maaßen als Hindernis für ein Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD aus dem Weg zu räumen. (krk)

Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang: Behörde nimmt AfD nun stärker ins Visier Foto: picture alliance / NurPhoto
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles