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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Belgien muß Moslemin wegen Kopftuch-Verbots entschädigen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Belgien muß Moslemin wegen Kopftuch-Verbots entschädigen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Belgien muß Moslemin wegen Kopftuch-Verbots entschädigen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: picture alliance/Presse-Bild-Poss
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
 

Belgien muß Moslemin wegen Kopftuch-Verbots entschädigen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien dazu verurteilt, einer Moslemin 1.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Das Gericht sah in der Anordnung, ihr Kopftuch im Gerichtssaal abzulegen, eine Verletzung ihrer Menschenrechte.
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Cato, Palmer, Exklusiv

STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien dazu verurteilt, einer Moslemin 1.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Als Grund nannte das Gericht, daß der Frau mit Kopftuch der Zutritt zu einem Gerichtssaal verweigert wurde, meldet die Nachrichtenagentur dpa.

Laut Urteilsspruch ist damit Artikel neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, verletzt worden. Innerhalb von drei Monaten kann das Urteil angefochten werden.

Kopftuchträgerin ignorierte richterliche Anordnung

Geklagt hatte eine 32 Jahre alte Frau, die im Prozeß um den gewaltsamen Tod ihres Bruders aussagen sollte. Sie hatte sich trotz richterlicher Anordnung geweigert, den Gerichtssaal ohne Kopftuch zu betreten. (ag)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: picture alliance/Presse-Bild-Poss
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