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Kandel: Fall Mia: Abdul D. verursachte 100.000 Euro Kosten

Kandel: Fall Mia: Abdul D. verursachte 100.000 Euro Kosten

Kandel: Fall Mia: Abdul D. verursachte 100.000 Euro Kosten

Kandel
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Kerzen und Blumen vor dem Tatort in Kandel Foto: pciture alliance/dpa
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Fall Mia: Abdul D. verursachte 100.000 Euro Kosten

Die Unterbringung und Betreuung des mutmaßlichen Mörders der 15 Jahre alten Mia aus Kandel, Abdul D., hat vom Zeitpunkt seines Asylantrags bis zur Tat rund 100.000 Euro gekostet. Monatlich wurde für Abdul D. so eine durchschnittliche Summe von 5.300 Euro fällig.
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KANDEL. Die Unterbringung und Betreuung des mutmaßlichen Mörders der 15 Jahre alten Mia aus Kandel, Abdul D., hat vom Zeitpunkt seines Asylantrags bis zur Tat rund 100.000 Euro gekostet.

Wie die Rheinpfalz unter Berufung auf ein Antwort des Germersheimer Landrats Fritz Brechtel (CDU) auf eine Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion berichtet, verursachte der als minderjähriger elternloser Flüchtling untergebrachte Afghane Kosten in Höhe von 100.677,91 Euro. Diese setzten sich wie folgt zusammen: Krankenkassen: 400 Euro, Sprachkurs: 1.700 Euro, Betreuung: 75.800 Euro, Miete (in Wörth): 9.600 Euro und die spätere Unterbringung in Neustadt: 13.200 Euro.

Monatlich wurde für Abdul D. so eine durchschnittliche Summe von 5.300 Euro fällig. Allerdings seien die Kosten am Anfang in der „vollstationären“ Unterbringung mit rund 180 Euro pro Tag etwas höher gewesen als nach dem Umzug in die Wohngemeinschaft in Neustadt. Hier waren es etwa 125 Euro am Tag.

Gutachten schätzt Abdul D. älter

Der Prozeß gegen Abdul D. findet derzeit unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Landau statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Heimtücke vor. Das Motiv sei übersteigerte Eifersucht und Rache gewesen. Die 15jährige Mia hatte sich zuvor von ihm getrennt. Am 27. Dezember 2017 soll er sie deshalb in einer Drogerie in Kandel erstochen haben.

Der Afghane hatte im April 2016 in Frankfurt am Main einen Asylantrag gestellt und war nach bloßer Inaugenscheinnahme auf 15 Jahre geschätzt worden. Im Februar 2017 wurde sein Asylantrag zwar abgelehnt, wegen des vermeintlich jugendlichen Alters durfte er aber in Deutschland bleiben und kam nach Germersheim.

Ein Gutachten für den Prozeß kam später zum dem Ergebnis, daß Abdul D. vermutlich zwischen 18 und 20 Jahre alt ist. (krk)

Kerzen und Blumen vor dem Tatort in Kandel Foto: pciture alliance/dpa
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