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Soll nach Deutschland zurück: Justiz-Wirbel um Sami A.: Tunesien beharrt auf Zuständigkeit

Soll nach Deutschland zurück: Justiz-Wirbel um Sami A.: Tunesien beharrt auf Zuständigkeit

Soll nach Deutschland zurück: Justiz-Wirbel um Sami A.: Tunesien beharrt auf Zuständigkeit

Sami A.
Sami A.
Flughafen Enfidha-Hammamet International / Sami A. Fotos: wikimedia.org/Monaam Ben Fredj/cc / Screenshot WDR
Soll nach Deutschland zurück
 

Justiz-Wirbel um Sami A.: Tunesien beharrt auf Zuständigkeit

Die tunesische Justiz sieht die Zuständigkeit für den ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., bei sich. Der Islamist sei tunesischer Staatsbürger und seit Januar 2018 wegen Terrorverdachts in dem nordafrikanischen Land zur Fahndung ausgeschrieben. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hatte am Freitag abend entschieden, der Islamist müsse zurückgeholt werden, weil die Abschiebung „grob rechtswidrig“ verlaufen sei.
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TUNIS. Die tunesische Justiz sieht die Zuständigkeit für den ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., bei sich. Der Islamist sei tunesischer Staatsbürger und seit Januar 2018 wegen Terrorverdachts in dem nordafrikanischen Land zur Fahndung ausgeschrieben, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, der Nachrichtenagentur AFP in Tunis.

Sami A. sei nach seiner Abschiebung aus Deutschland am Freitag in Untersuchungshaft genommen worden und von Anti-Terror-Richtern vernommen worden. Der Mann sei in Tunesien bereits aktenkundig. Zur Frage nach einer möglichen Rückholung nach Deutschland wollte der Sprecher demnach keine Angabe machen.

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag die Abschiebung nach Tunesien untersagt. Grund dafür war, daß es dem Gericht zufolge keine Sicherheit gibt, daß Sami A. in seinem Heimatland nicht gefoltert werde. Es informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) allerdings erst über seine Entscheidung, als der Mann bereits im Flugzeug saß.

Islamist mit Eilantrag erfolgreich

Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, habe die späte Mitteilung an das Bamf daran gelgegen, daß alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten. Das Flugzeug landete der Agentur zufolge am Freitag morgen um 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet.

Sami A. stellte daraufhin einen Eilantrag, der genehmigt wurde. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht entschied am Freitag abend, der Islamist müsse zurückgeholt werden, weil die Abschiebung „grob rechtswidrig“ verlaufen sei und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletze. Sami A. sei „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“.

Seine Anwältin sagte, die Deutsche Botschaft müsse ihrem Mandanten ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen, sobald er freigelassen werde. Anschließend könne er sich bei der Ausländerbehörde melden. Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium kündigte unterdessen an, Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts einzulegen.

AfD: Deutsche Gerichte könnten zum „Totengräber des Rechtsstaats werden“

Kritik an der Entscheidung des Gerichts kam unter anderem von der AfD. Die Abläufe im Fall offenbarten einen „Fehler in unserem System“, schrieb AfD-Chef Jörg Meuthen auf Facebook. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, beklagte, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, „wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben“. Der Co-Fraktions- und Parteivorsitzende Alexander Gauland mahnte: „Es besteht die Gefahr, dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaats werden.“

Sami A. lebte seit Jahren zusammen mit seiner Familie in Bochum. Nach seinem Studium soll er im Jahr 2000 eine militärische Ausbildung in einem al-Qaida-Lager in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibwache Osama bin Ladens gehört haben. Zudem soll er als salafistischer Prediger in Erscheinung getreten sein. Er bestreitet die Vorwürfe. Ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft war mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. (ls)

Flughafen Enfidha-Hammamet International / Sami A. Fotos: wikimedia.org/Monaam Ben Fredj/cc / Screenshot WDR
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