MÜNCHEN. Kirchenasyl hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Das hat das Oberlandesgericht München im Verfahren um den Vorwurf des illegalen Aufenthalts gegen einen Nigerianer festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Revision des Freispruchs durch das Amtsgericht Freising beantragt, berichtet Focus Online. Der Einwanderer wurde vom Oberlandesgericht trotzdem freigesprochen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte eine erneute Einzelfallprüfung vorgenommen.
Der Asylantrag des Einwanderers war vom Bamf abgelehnt worden, geduldet wurde er auch nicht. Der Nigerianer hätte also nach den Dublin-Regeln in sein Ersteinreiseland Italien zurückkehren müssen. Er bekam von Juli bis Oktober 2016 Kirchenasyl in der Pfarrei St. Jakob in Freising. Der örtliche Pfarrer meldete dies sofort der Ausländerbehörde und dem Bamf. Daraufhin verzichteten die Behörden auf die Ausweisung.
Bundesweit gibt es 710 Fälle von Kirchenasyl
Kirchenasyl gibt es im deutschen Recht nicht. Dennoch dulden Behörden diese Praxis, auch weil sie eine lange Tradition hat. Am 24. Februar 2015 hatten sich beide Kirchen mit dem Bamf darauf geeinigt, daß die Behörde auf eine Ausweisung von Personen im Kirchenasyl verzichtet, wenn die Kirche den Asylbewerber beim Amt meldet.
Deutschlandweit gibt es laut Bayrischem Rundfunk derzeit insgesamt 710 Fälle von Kirchenasyl. 2017 war es zu mehreren Verfahren gegen Pfarrer gekommen, die Einwanderern zum „unerlaubten Aufenthalt in Deutschland“ verhalfen. (mp)