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Urteil: Syrer scheitern mit Asylgesuchen in Japan

Urteil: Syrer scheitern mit Asylgesuchen in Japan

Urteil: Syrer scheitern mit Asylgesuchen in Japan

Refugees in Japan
Refugees in Japan
Sitzstreik kurdischer Flüchtlinge in Tokio (Archivbild) Foto: (c) epa-Bildfunk
Urteil
 

Syrer scheitern mit Asylgesuchen in Japan

Zwei Syrer sind mit ihrem Ziel, in Japan als Asylbewerber anerkannt zu werden, gescheitert. Ein Gericht in Tokio verwarf die Beschwerden der beiden Männer gegen die Entscheidung der Einwanderungsbehörde aus dem Jahr 2013.
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TOKIO. Zwei Syrer sind mit ihrem Ziel, in Japan als Asylbewerber anerkannt zu werden, gescheitert. Ein Gericht in Tokio verwarf die Beschwerden der beiden Männer gegen die Entscheidung der Einwanderungsbehörde aus dem Jahr 2013. Einer der Kläger, der kurdischstämmige Syrer Joude Youssef, gab an, Demonstrationen gegen die Regierung von Baschar el-Assad organisiert zu haben, weswegen sein Leben bei einer Rückkehr in Gefahr sei, berichtete die Japan Times.

Das Gericht zog aber in Zweifel, daß er deswegen mit Repressionen in Syrien rechnen müsse. Er erfülle somit nicht die Voraussetzungen, als Flüchtling anerkannt zu werden. „Dieses Urteil zeigt, daß kein syrischer Flüchtling jemals erwarten kann, als Flüchtling in Japan anerkannt zu werden“, klagte Youssef nach dem Urteil.

20 von 19.629 Asylanträgen wurden bewilligt

Youssef war 2012 mit drei syrischen Begleitern im Alter zwischen 22 und 35 Jahren nach Japan gekommen. Alle vier beantragten unmittelbar nach ihrer Ankunft Asyl. Nachdem ihre Anträge abgelehnt wurden, erhielten sie „besondere Aufenthaltsgenehmigungen“, die immer nur für ein Jahr gültig sind und danach verlängert werden müssen.

Außerdem dürfen sie mit diesem Dokument – anders als mit einem Flüchtlingspaß – das Land nicht verlassen. Ihnen stehen zudem keine kostenlosen Sprachkurse zur Verfügung und sie erhalten keine Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche. Zwei der Männer haben Japan mittlerweile wieder verlassen.

Youssef hatte, bevor er nach Japan einwanderte, bereits im Vereinigten Königreich ein Asylgesuch eingereicht. Auch dieses war abschlägig beschieden worden. Im vergangenen Jahr stellten nach Angaben des japanischen Justizministeriums 19.629 Personen einen Asylantrag in dem Land. Davon wurden 20 bewilligt, darunter die von fünf Syrern. (tb)

Sitzstreik kurdischer Flüchtlinge in Tokio (Archivbild) Foto: (c) epa-Bildfunk
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