Anis Amri war erst wenige Monate in Deutschland, da warnte das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen bereits, der junge Tunesier könne möglicherweise „mit der Durchführung eines Anschlags in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt/beauftragt“ sein. Amri war 2015 über Italien nach Deutschland eingereist und offenbar schnell ins Visier der Behörden geraten. Das beweisen Akten der Landeskriminalämter in Düsseldorf und Berlin, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegen.
Bereits am 2. Dezember 2015, also ein Jahr vor seinem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, hatte der Bundesgerichtshof die Überwachung von Amris Handy genehmigt. Schon nach wenigen Tagen konnten die Fahnder ein verdächtiges Surfverhalten Amris feststellen. Am 13. Dezember 2015 rief er um 23.49 Uhr einen Dschihadisten-Blog auf, um sich dort über „das einfachste Verfahren zur Herstellung eines Sprengstoffkörpers“ zu informieren.
Anleitungen zum Bombenbau
Nach der Begrüßung im „Namen Gottes, des Barmherzigen“ durch den Islamischen Staat im Irak und Syrien konnte Amri der Seite entnehmen, wie auf simple Weise mit frei erhältlichen Utensilien (große Mengen Streichhölzer, Feuerzeuggasflaschen und anderen Komponenten) ein Sprengsatz mit Zündkabel angefertigt werden kann. Um dessen Wirkungsgrad noch zu erhöhen, riet der Dschihadisten-Blog, den Sprengkörper mit in Rattengift eingelegten Nägeln zu versehen.
Nach der Lektüre steuerte Amri um 0.06 Uhr eine weitere arabische Internetseite an. Dort las er die Anleitung, wie mittels eines Siphonrohrs, Schwarzpulver aus Trockenbatterien und anderen Zutaten eine Handgranate „für die Mujaheddin im Krieg“ herzustellen sei. Diese eigne sich auch zum Einsatz auf „den jüdischen Märkten im besetzten Palästina“, schwärmten die selbsternannten Gotteskrieger. Aufgrund der Auswertung von Amris Internetverhalten kam der zuständige Kriminaloberkommissar im LKA am 17. Februar zum Ergebnis, daß Amri „Sympathisant der Terrororganisation ‘IS’“ sei und einen Anschlag plane.
Der Verdacht erhärtete sich durch die Auswertung von Chats Amris mit zwei Dschihadisten in Libyen, die Ermittler am 2. Februar aufgezeichnet hatten. Der erste Chatpartner nannte sich „Malekisis“, was die Fahnder wegen des Namensendes als Bezug auf die Terrormiliz Isis werteten. Der zweite Chatpartner lautete auf den Namen „Achrefabdaoui“ und wurde aufgrund der Vorwahl ebenfalls im Kampfgebiet Libyens vermutet.
„Möge Gott uns im Paradies vereinen“
Über Stunden schickten sich Amri und die beiden an dem Tag zahlreiche Kurznachrichten. Amri schrieb an Achrefabdaoui, wenn er jemanden in Deutschland kenne, „der eine Schwester hat und die heiraten will, dann mach mir mit ihm Kontakt“ – möglicherweise eine Tarnbezeichnung für einen geplanten Anschlag. Doch da ihn sein Gegenüber in Libyen nicht richtig verstand und mehrfach nachfragte, was er damit meine, wurde Amri unvorsichtig deutlich. Um 17.08 Uhr schickte er nur ein einzelnes Wort. „Dougma“, das in der Islamistenszene verwendete Synonym für „Selbstmord-attentäter“.
Nun verstanden seine Chatpartner und instruierten ihn, zu einem Kontaktmann („zuständigen Bruder“) zu gehen und ihm zu sagen, „daß du der Religion Gottes dienen willst“. Die Anweisungen enden mit der Hoffnung: „Möge Gott von dir annehmen und möge Gott uns im Paradies vereinen. Möge Gott uns benutzen und nicht auswechseln.“ Amri antwortete darauf mit „So Gott will“ und beendete das Gespräch.
Die Ermittler im LKA waren alarmiert. Es sei „sehr wahrscheinlich“, notierte der zuständige Kriminalhauptkommissar am 22. Februar, daß Amri „nicht nur direkte Kontakte zum sogenannten ‘Islamischen Staat’ unterhält, sondern offenbar von einem seiner Mitglieder direkt und persönlich instruiert wird, einen nicht bekannten Tatplan in Deutschland in die Tat umzusetzen“. Amri plane die Vorbereitung eines Selbstmordanschlags, bei dem er selbst der Täter sein wolle.
„Festgestelltes Verhalten von äußerster Konspirativität geprägt“
Drei Tage später fertigte derselbe Hauptkommissar einen weiteren Vermerk mit dem Titel „Verdachtfall Anis Amri, 22.12.1992 in Tunesien. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ an. Darin warnte der Beamte, es bestehe „die hohe Wahrscheinlichkeit, daß sich Amri als ‘Selbstmordattentäter’ bereitgestellt hat“. Derzeit halte sich Amri überwiegend in Berlin auf, wo er mit mehreren „hinreichend bekannten“ Personen offenbar einen Raub oder Einbruch plane. „Sein bisher festgestelltes Verhalten ist von äußerster Konspirativität geprägt.“ Die Erkenntnisse würden dem Generalbundesanwalt übermittelt.
Ebenfalls bekannt war dem LKA zu diesem Zeitpunkt, daß Amri mehrere Identitäten nutzte. Mitte Februar hatten die Ermittler bereits acht von ihm verwendete Personalien nachgewiesen, mit denen er sich an verschiedenen Orten in Deutschland als Asylbewerber vorgestellt hatte. Als 1992 in Ägypten geborener Mohammed Hassa bezog er beispielsweise zwischen dem 19. August und dem 17. November 2015 vom Sozialamt in Kleve 1.128,76 Euro. In Oberhausen erhielt er als 1995 in Ägypten geborener Ahmed Almasri Leistungen in Höhe von 330,61 Euro pro Monat. Die Erkenntnisse über die unterschiedlichen Identitäten stammten aus einer Personenkontrolle Amris durch Polizisten in Berlin vom 6. Dezember 2015.
Intensive Beschattung
Ende Januar hatte zudem das Bundesamt für Verfassungsschutz das LKA Berlin darauf aufmerksam gemacht, Amri versuche „offensiv, Personen als Beteiligte an islamistisch motivierten Anschlägen im Bundesgebiet zu gewinnen“ und beabsichtige, „sich mit Schnellfeuergewehren des Typs AK 47 zu bewaffnen, die er über Kontaktpersonen in der französischen Islamistenszene beschaffen könne“. Für die notwendigen finanziellen Mittel plane er einen Einbruch.
Aufgrund dieser Erkenntnisse leitete die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen des „Verdachtes des Versuchs der Beteiligung an einem Tötungsdelikt“ gegen Amri ein und beantragte die Überwachung seiner Mobiltelefone. Am 4. April wurde dies vom Amtsgericht Berlin genehmigt. Ebenso eine „längerfristige Observation unter Einsatz weiterer technischer Mittel außerhalb von Wohnungen“.
In den folgenden Wochen wurde Amri sowohl in Berlin als auch in Nordrhein-Westfalen intensiv beschattet. Dabei fiel auf, daß er sein Profilbild auf Facebook kurz nach den Terroranschlägen von Brüssel veränderte. Zeigte es bislang nur ihn oder unverdächtige Landschaftsaufnahmen, war dort ab dem 25. März ein Kämpfer auf einem Pferd zu sehen, der eine schwarze Fahne mit dem islamischen Glaubensbekenntnis trug. Die Fahnder deuteten dies als weiteres Zeichen der Radikalisierung Amris. Ebenso die Tatsache, daß er regelmäßig in Berlin die Fussilet-Moschee sowie die Seituna-Moschee besuchte – beide im Visier des Verfassungsschutzes.
Gravierende Fehleinschätzung
Auch bemerkten sie, daß Amri sich immer konspirativer verhielt. Er versuchte, Polizisten und Personen, die er für zivile Polizisten hielt, aus dem Weg zu gehen. Zudem benutzte er einige der abgehörten Handys nicht mehr. Statt dessen verwendete er zwei zusätzliche Mobiltelefone mit unbekannter Nummer. Auf Antrag setzte das LKA Sachsen daraufhin am 25. und 26. Mai während der Observierung Amris in Berlin einen IMSI-Catcher ein, um seine neuen Handynummern zu ermitteln.
Die Fahnder warteten nun, daß Amri den nächsten Schritt unternehmen würde und sie zuschlagen könnten. Doch am 29. Juli informierte ein Kriminalkommissar aus dem LKA Berlin die Generalstaatsanwaltschaft per Telefon, daß Amri beabsichtige, die Bundesrepublik über Süddeutschland zu verlassen. „Da die Voraussetzungen für eine Festnahme im Vorfeld nicht gegeben waren, wurden weitere Maßnahmen nicht angeordnet“, heißt es im Vermerk des zuständigen Oberstaatsanwalts. Die Überwachung solle aber fortgesetzt werden.
Am 2. August meldete sich der Kriminalkommissar erneut und teilte mit, Amri sei am Bodensee kontrolliert worden, dabei habe man zwei gefälschte italienische Ausweise bei ihm sichergestellt. Nach einer vorläufigen Festnahme sei Amri aber wieder entlassen worden. Die Telekommunikationsüberwachung zeige, „daß der Beschuldigte sich langfristig nach Italien begeben wolle, da es ihm in Deutschland nicht mehr gefiele“. Viereinhalb Monate später tötete Amri in Berlin den polnischen Fernfahrer Łukasz U., stahl dessen Laster und raste damit in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz. Elf weitere Tote waren die Folge des bis dahin schwersten islamistischen Anschlags in Deutschland.
JF 27/17