BREMEN. Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke hat einen juristischen Sieg gegen den Bremer Senat errungen. Das Verfassungsgericht der Freien Hansestadt Bremen urteilte am Dienstag zugunsten Timkes, Vorsitzender der Wählervereinigung „Bürger in Wut“, der eine Verletzung seiner Abgeordnetenrechte geltend gemacht hatte. Im Jahr 2014 hatte der Senat eine Anfrage Timkes zum geplanten Offshore-Terminal Bremerhaven beantwortet. Timkes konkrete Frage, ob es seitens des Senats Absprachen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung gegeben habe, wurde verneint.
Rechtsverbindliche Absprachen habe es laut den Richtern zwar tatsächlich nicht gegeben – allerdings eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Behörden. Der Senat habe mit seinem „Nein“ auf Timkes Frage den Begriff der Absprache zu eng ausgelegt, entschieden die Verfassungsrichter.
Timke sieht Kontrollrechte des Parlaments gestärkt
Dadurch sei dem Abgeordneten die Möglichkeit genommen worden, bei dem Sachverhalt konkreter nachzufragen. „Ich freue mich über das Urteil“, sagte Timke der JUNGEN FREIHEIT. Nun sei gerichtlich festgestellt worden, daß der rot-grüne Senat in der Fragestunde des Parlaments die Unwahrheit gesagt habe. „Ich erwarte deshalb jetzt eine Entschuldigung der Landesregierung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit, die getäuscht wurden. Mit dem heutigen Urteil wurden die Kontrollrechte des Parlaments gestärkt“, so der 46jährige. Auch Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) freute sich über das Urteil. Er erhoffe sich dadurch lebhaftere Fragestunden in der Bürgerschaft. Ein Sprecher des Senats kündigte eine Entschuldigung an. (bb)