STUTTGART. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hat eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Strafprozeßordnung in den Bundesrat eingebracht. Demzufolge soll es künftig erlaubt werden, zur Verbrechensaufklärung DNS-Spuren auch auf Alter, Augen-, Haut- und Haarfarbe auszulesen. Technisch ist das möglich, aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde in Deutschland bislang die DNS nur auf Identitätsbestimmung und das Geschlecht geprüft.
Ausschlaggebend für die Reforminitiative ist der Fall der Studentin Maria L.. Die 20jährige war im Oktober 2016 in Freiburg mutmaßlich von einem Flüchtling getötet worden. In Ermittlerkreisen war moniert worden, daß der Täter vermutlich schneller gefaßt worden wäre, wenn man die DNS-Spuren vom Tatort auf mehr als die bisher erlaubten Merkmale hätte auslesen dürfen. (mec)