GÖRLITZ. Die vier Männer, die im Mai vergangenen Jahres im sächsischen Arnsdorf einen aggressiven Asylbewerber aus einem Supermarkt gedrängt hatten, müssen sich ab April vor dem Amtsgericht Kamenz verantworten. Angeklagt hat sie die Staatsanwaltschaft Görlitz. Sie wirft ihnen Freiheitsberaubung vor. Das Gericht ließ die Anklage nun zu. Prozeßbeginn ist am 24. April.
Der Fall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Viele Medien berichteten damals, eine angebliche Bürgerwehr habe einen psychisch kranken Iraker mißhandelt.
Der irakische Asylbewerber, der in der örtlichen Psychiatrie untergebracht war, hatte in dem Netto-Supermarkt herumgebrüllt und zwei Mitarbeiterinnen bedroht. Anlaß war der Ärger über seine Mobilfunkkarte, auf der das Guthaben aufgebraucht war. Aufgrund des aggressiven Verhaltens überwältigten die vier Angeklagten, zu denen der CDU-Kommunalpolitiker Detlef Oelsner gehört, den Iraker, drängten ihn aus dem Supermarkt und fesselt ihn mit einem Kabelbinder bis zum Eintreffen der Polizei 45 Minuten später an einen Baum.
„Wir haben nur unsere Bürgerpflicht getan“
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT rechtfertigte Oelsner seinerzeit sein Vorgehen: „Ich bin so erzogen worden, daß man als Mann eingreift, wenn eine Frau bedroht wird. Und die Mitarbeiterin wurde bedroht. Wir sind keine Bürgerwehr, sondern ganz normale Bürger, aber wir schauen eben auch nicht zu, wenn so etwas passiert.“ Auch die Polizei verteidigte das Eingreifen der Männer.
„Durch die Erregtheit des Asylbewerbers war das Festhalten sinnvoll, ich tu mich schwer zu sagen, notwendig“, sagte der Görlitzer Polizeipräsident Conny Stiehl, nachdem ein Video von dem Vorfall bekannt geworden war. „Wir mußten und sind davon ausgegangen, daß das Handeln derjenigen – und ich sage das in vollem Bewußtsein – geholfen hat, korrekt war“, betonte Stiehl.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Über die Anklageerhebung ist Oelsner empört – auch, weil im Gegensatz zu ihm das Verfahren gegen den aggressiven Asylbewerber wegen Bedrohung und Körperverletzung eingestellt wurde. „Das ist einfach nicht zu glauben. Mittlerweile wird man in Deutschland angeklagt, wenn man Zivilcourage zeigt“, sagte Oelsner der JF. „Wir haben damals nur unsere Bürgerpflicht getan. Das hat doch auch die Polizei so gesehen. Ich kann absolut nicht nachvollziehen, daß man uns dafür nun vor Gericht zerrt.“
Ärgerlich sei auch, daß sich die ganze Angelegenheit bereits so lang hinziehe und er sich nun auch noch einem mehrtägigen Verfahren stellen müsse. „Das alles kostet viel Kraft, Zeit, Nerven und Geld.“ Als der Fall im vergangenen Sommer publik geworden sei, seien er und die anderen Beteiligten von Medien beschimpft und als Rechtsextremisten dargestellt worden, beklagte Oelsner. Nun fürchte er, daß sich dies mit Beginn des Prozesses wiederholen werde.
Verteidigung plädiert auf Notwehr
Dennoch kündigte Oelsner an, in der Angelegenheit nicht klein beizugeben. Als juristischen Beistand hat er sich deshalb den sächsischen Anwalt Maximilian Krah genommen. „Es geht hier um die Sache. Da werden wir uns nicht wegducken. Das fechten wir durch, bis am Ende eine Freispruch steht.“
Krah will deshalb auf Notwehr plädieren. „Wir erleben den bemerkenswerten Versuch der Staatsanwaltschaft, Zivilcourage zu kriminalisieren“, kritisiert Krah die Anklage gegenüber der JF. „Wenn die vier Männer verurteilt werden, wird es niemanden mehr geben, der im Schwimmbad in brenzligen Situationen junge Mädchen verteidigt“, warnt er. Auch deswgen sei das Verfahren und sein Ausgang von großer Bedeutung. (krk)