GÖRLITZ. „Bürgerwehr geht auf kranken Flüchtling los“, titelt Spiegel Online. „Bürgerwehr fesselt kranken Flüchtling an Baum“, prangert die Internetseite der Bild-Zeitung an. Ein „heftiger Fall von Selbstjustiz“ habe sich in Sachsen zugetragen. Wieder Sachsen, wieder Gewalt, wieder gegen Flüchtlinge. Das ist die Botschaft, die verbreitet werden soll. Ein psychisch kranker Asylbewerber, der sich in einem Netto-Supermarkt bei der Kassiererin beschwert habe, daß seine dort gekaufte Mobilfunkkarte nicht funktioniere, sei von vier Männern angegriffen und aus dem Supermarkt geprügelt worden.
Von dem Vorfall existiert ein Video. Seit es ins Internet gestellt wurde, sorgt der Fall, der sich bereits am 21. Mai ereignete, für Schlagzeilen. Die JUNGE FREIHEIT sprach mit einem der Beteiligten, dem CDU-Kommunalpolitiker Detlef Oelsner. Seine Schilderungen decken sich mit dem Video und lassen den ganzen Vorfall – vor allem hinsichtlich der Frage, wer Täter und wer Opfer ist – in einem anderen Licht erscheinen.
Oelsner wohnt neben dem Netto-Supermarkt, seine Frau geht regelmäßig dort einkaufen. „Wir hatten an dem Tag Bekannte eingeladen und wollten grillen. Meine Frau hat mir erzählt, daß der Flüchtling, der bei uns im Ort in der Psychiatrie untergebracht ist, den ganzen Tag schon Ärger gemacht habe und daß die Polizei schon zwei Mal an dem Tag seinetwegen anrücken mußte.“
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Demnach habe sich der Iraker eine Telefonkarte gekauft. Später sei er wieder zurückgekommen und habe sich beschwert, daß diese nicht funktioniere. Als die Mitarbeiterin des Supermarktes ihm erklärte, daß das Guthaben bereits aufgebraucht sei, habe der Mann aggressiv reagiert und sich hinter die Kassiererin gestellt und diese auf Arabisch lauthals beschimpft.
Der Supermarkt habe daraufhin die Polizei verständigt, die den Mann mitnahm. Er sei aber schon kurze Zeit später wiedergekehrt, habe wieder Ärger gemacht und die Kassiererin so beschimpft, daß diese sich bedroht fühlte. Auch habe er das Personal des Supermarktes mit Eiern bewerfen wollen. Wieder sei die Polizei gerufen worden und wieder habe sie den Iraker mitgenommen. Aber nicht einmal eine Stunde später sei er erneut erschienen.
„Ich stand mit meinen Bekannten am Gartenzaun. Wir haben uns das angeschaut, hatten aber nicht vor, dahin zu gehen. Der Flüchtling wollte sich dann vor dem Netto eine Zigarette anzünden, aber sein Feuerzeug ging nicht. Da hat er es wütend auf den Boden geworfen und ist wieder in den Laden marschiert“, schildert Oelsner den Ablauf. Dann sei eine Kundin aus dem Supermarkt gelaufen gekommen und habe gerufen, daß der Asylbewerber gerade zwei Flaschen Wein klauen wolle.
„Ich habe sofort die Polizei gerufen“
„Da sind wir rüber gelaufen in den Laden. Wir haben gesehen, daß der aggressiv mit den Flaschen rumfuchtelte und die Kassiererin bedrohte. Also sind wir dazwischen. Wir haben dem die Flaschen abgenommen, einfach, damit nichts passiert“, erzählt der CDU-Politiker. Danach wollten er und seine Bekannten den Iraker aus dem Laden drängen, damit er keinen weiteren Ärger mache, verteidigt Oelsner sein Eingreifen.
Plötzlich sei der Asylbewerber aber aggressiv geworden und habe auf sie eingetreten und -geschlagen. „Da haben wir ihn gepackt, es gab eine Rangelei und dann hatten wir ihn draußen. Ich habe dann sofort die Polizei gerufen.“ In der Zwischenzeit hätten sie den Mann fixiert, da die Polizei aber länger gebraucht habe, habe sich der Iraker losgerissen und sei erneut auf Oelsner und seine Freunde losgegangen.
„Ich habe ihn dann in den Schwitzasten genommen und wir haben ihn mit mehreren Kabelbindern an einem Baum festgebunden.“ Als die Polizei kam, habe er einem Beamten noch seine Personalien gegeben. Dann seien sie alle wieder zurück in den Garten gegangen. Danach habe er von der Geschichte erst einmal nichts mehr gehört, bis ein Video von dem Vorgang ins Internet gestellt wurde. Nun heißt es auf einmal, die Polizei ermittle auch gegen ihn und seine Freunde wegen versuchter Freiheitsberaubung.
„Die Polizei hat sich noch bedankt“
Oelsner hat dafür kein Verständnis. „Der Polizist vor Ort hatte sich noch bedankt und gemeint, wir hätten gute Vorarbeit geleistet.“ Die Polizei habe dem Iraker Handschellen angelegt und ihn, weil er immer noch aggressiv gewesen sei, auf einer Trage zusätzlich fixiert in einen Krankenwagen verladen, der den Mann dann in die Psychiatrie gebracht habe.
„Wir haben lediglich Zivilcourage gezeigt, aber offenbar ist das jetzt strafbar. Ich bin so erzogen worden, daß man als Mann eingreift, wenn eine Frau bedroht wird. Und die Mitarbeiterin wurde bedroht. Wir sind keine Bürgerwehr, sondern ganz normale Bürger, aber wir schauen eben auch nicht zu, wenn so etwas passiert“, verteidigt sich Oelsner. Daß die Medien den Fall nun so verdreht darstellten, ärgere ihn zwar, verwundere ihn mittlerweile jedoch nicht mehr.
Bei der zuständigen Polizeidirektion in Görlitz gibt man sich bedeckt. Dennoch bestätigt Sprecher Thomas Knaup gegenüber der JF, daß die Polizei an diesem Tag dreimal wegen des Asylbewerbers zum Supermarkt ausrücken mußte. Bei den ersten beiden Malen seien die Beamten jedoch lediglich gerufen worden, weil eine Kommunikation mit dem psychisch Kranken nicht möglich gewesen sei. Die Polizei habe dabei „Taxi gespielt“ und den Iraker zurück in die Psychiatrie gebracht. Dort ist er im offenen Vollzug untergebracht.
Staatsschutz ermittelt
Zuletzt sei die Polizei um 18.52 Uhr wegen eines Ladensiebstahls zum Supermarkt gerufen worden. „Als die Einsatzkräfte dort ankamen, trafen sie auf etwa 20 Männer“, sagte Knaup. Der Iraker sei dabei bereits mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt gewesen. Zuvor hatte er laut Zeugen die Filialleiterin und eine weitere Angestellte mit einer Flasche bedroht.
„Die dafür verantwortlichen Männer berichteten, daß sie den Mann zur Abwehr einer angeblichen Gefährdungssituation festgehalten und an einer Flucht gehindert haben wollen“, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. „Die Beamten forderten die Personengruppe auf, den Platz zu verlassen. Sanitäter versorgten den 21jährigen und brachten ihn zum Arnsdorfer Fachkrankenhaus zurück.“ Bei seinem Abtransport sei der Mann „sichtlich in Rage“ gewesen, sagte Knaup.
Ob der psychisch kranke Asylbewerber bereits polizeilich bekannt oder vorbestraft ist, wollte der Polizeisprecher weder bestätigen noch dementieren. „Ich kann dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen.“ Er bestätigte jedoch, daß der Staatsschutz in die Ermittlungen eingebunden sei. Die Begründung: „Wenn 20 deutsche Staatsbürger einen Flüchtling an den Baum binden“, wolle man grundsätzlich nicht „auf die Expertise des Staatsschutzkommissariats“ verzichten.
Während gegen den Asylbewerber wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt wird, müssen die Deutschen mit einem Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung rechnen. Ebenfalls werde geprüft, ob die Männer ihr Festnahmerecht nach Paragraph 127 der Strafprozeßordnung überschritten hätten. Dort heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
„Nothelfer mit Zivilcourage“
Der renommierte Medienanwalt Ralf Höcker kritisierte unterdessen den Bericht der Bild-Zeitung zu dem Fall. „Rechtmäßig agierende Nothelfer mit Zivilcourage werden von der Bild-Zeitung daher kurzerhand zu einer durchgedrehten Bürgerwehr erklärt. Dieser Artikel ist ein schlimmes Beispiel dafür, wie durch das geschickte Weglassen von Fakten ein völlig falscher Eindruck erweckt wird.“
Laut seiner juristischen Expertise habe der Asylsuchende „mindestens einen Hausfriedensbruch“ begangen. „Schon das genügt gemäß §§ 32 StGB und 127 StPO, um den drei Männern das Recht zu geben, den Täter festzunehmen, ihm die Flasche abzunehmen und ihn zu fixieren, bis die Polizei kommt“, schrieb Höcker in einem Facebook-Eintrag.
„Das Ermittlungsverfahren gegen die drei angeblichen ‘Bürgerwehrmänner’ wird also aller Voraussicht nach eingestellt werden. Vermutlich wird dann ein Aufschrei durch das Land gehen. Das liegt aber nicht daran, daß die zu erwartende Verfahrenseinstellung unrechtmäßig ist, sondern daran, daß Journalisten falsch, unvollständig und tendenziös berichtet und damit falsche Erwartungen geweckt haben.“