HAMBURG/HOLZMINDEN. Einige Tage nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in einem Klub in Hamburg, hat sich nun die für den vorbestraften mutmaßlichen Vergewaltiger zuständige Ausländerbehörde zu dem Vorwurf der verschleppten Abschiebung geäußert.
Demnach sei der Asylantrag des 34 Jahre alten Marokkaners im April abgelehnt worden, ohne daß dies Konsequenzen bezüglich des Aufenthalts nach sich zog. Die verantwortliche Stelle im niedersächsischen Kreis Holzminden verließ sich auf die Ankündigung des Mannes freiwillig auszureisen – was nicht geschah.
Mutmaßlicher Täter wegen Diebstahls zur Bewährung freigelassen
Stattdessen saß Adil B. im Herbst wegen Diebstahls in Hamburg in Untersuchungshaft, wurde aber Ende Oktober mit einer Bewährungsstrafe auf freien Fuß gesetzt und tauchte in die Illegalität ab. Eine Überführung aus Hamburg nach Niedersachsen in Abschiebehaft geschah nicht.
Zwar hätte es eine Aufforderung per E-Mail der Hamburger Ausländerbehörde an die Holzmindener Kollegen gegeben, einen Antrag auf Abschiebehaft zu stellen, dies hätte jedoch „von hier nicht betrieben werden“ können, da es sehr aufwendig und „nicht erfolgsversprechend“ gewesen sei, sagte die Sprecherin des Kreises Holzminden, Marie-Luise Niegel, der Welt.
„Angesichts einer Fallzahl von mehr als 4.000“ und „2,5 Vollzeitäquivalenten“ sei es zum „Zeitpunkt des Eingangs der Mail nicht möglich gewesen, daß eine Abholung und Überführung eines Abschiebehäftlings aus einer Haftanstalt in Hamburg in eine dafür geeignete Einrichtung nach Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen erfolgen konnte“. Eine Antwort nach Hamburg blieb aus.
„Vielmehr wurde von der freiwilligen Ausreise ausgegangen“
Auch als Adil B. im November noch einmal in seiner alten Unterkunft in Eschershausen im Kreis Holzminden auftauchte, erfolgte keine Festsetzung. Die Betreuer vor Ort forderten ihn laut Niegel lediglich auf „erneut zur Beratung in der Ausländerbehörde zwecks freiwilliger Ausreise vorzusprechen“. Weitere Maßnahmen hätten nicht getroffen werden können, „es wurde vielmehr von seiner freiwilligen Ausreise ausgegangen“ – dies geschah wieder nicht.
Stattdessen soll Adil B. vergangenes Wochenende auf der Toilette eines Klubs auf der Hamburger Großen Freiheit eine 24jährige vergewaltigt haben. Die Frau konnte sich befreien und rief die Polizei, die B. noch in der Toilettenkabine festnahm.
Niegel betonte gegenüber dem Blatt, der Landkreis bemühe sich, die Abschiebung nun nach einer möglichen Verurteilung „schnellstmöglich zu betreiben“. Dafür müßten die notwendigen Ersatzpapiere bei der marokkanischen Botschaft beschafft werden. Jedoch „solange Herr B. nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist die erleichterte Abschiebung für Sexualstraftäter nicht durchführbar“. (gb)