MOSKAU. Russische Parlamentsabgeordnete müssen künftig Strafe zahlen, wenn sie unentschuldigt bei einer Plenumssitzung fehlen. Das hat das Parlament in einem Beschluß festgelegt, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet.
Die Anwesenheit in der Duma soll drei Mal am Tag geprüft werden. Nur wer zu allen drei Zeitpunkten im Plenum sitzt, gilt als anwesend. Ein Abgeordneter erhält in Rußland umgerechnet rund 5.600 Euro monatlich, was laut der Agentur dem Fünfzigfachen des landesweiten Durchschnittsverdienstes entspricht.
Wer unentschuldigt fehlt, muß umgerechnet 930 Euro Strafe zahlen. Entschuldigt werden Termine, die mit der Abgeordnetentätigkeit verbunden sind, oder krankheitsbedingte Ausfälle. Das russische Parlament tagt durchschnittlich sechs Mal pro Monat.
Deutsche Abgeordnete zahlen weniger
In Deutschland regelt die Anwesenheit die Geschäftsordnung des Bundestags. In Paragraph 13 heißt es: „Die Mitglieder des Bundestages sind verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen. An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des Bundestages einzutragen haben.“ Das trifft auf 110 Sitzungstage im Jahr zu.
Wer fehlt, dem wird die Kostenpauschale um 100 bis 200 Euro gekürzt. Die Höhe ergibt sich daraus, ob sich der Mandatsträger vorher entschuldigt hat oder ob sich das Plenum trifft. Ein Bundestagsabgeordneter in Deutschland erhält monatlich rund 9.000 Euro Abgeordnetenentschädigung. (ls)