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Kommentar zum Betreuungsgeldurteil: Karlsruher Rabulistik

Kommentar zum Betreuungsgeldurteil: Karlsruher Rabulistik

Kommentar zum Betreuungsgeldurteil: Karlsruher Rabulistik

Bobbycar
Bobbycar
Deutsch-französische Kinderkrippe in Straßburg Foto: picture alliance/dpa
Kommentar zum Betreuungsgeldurteil
 

Karlsruher Rabulistik

Karlsruhe hat das Betreuungsgeld gekippt. Konsequent wäre es nun, auch die Kita- und Krippenprogramme des Bundes für nichtig zu erklären. Aber das ist nicht gewollt. Denn es geht nicht um das Wohl und die Wünsche von Kindern und Eltern, sondern um Wirtschaftsinteressen und Umerziehung. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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Daß das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld kippen würde, war nach den juristischen Vorfestlegungen so absehbar wie der Jubel der Staatsbetreuungszyniker über die Abschaffung dieses kleinen Stückchens echter Wahlfreiheit.

Formal hat Karlsruhe natürlich recht: Der Bund ist für eine Gesetzgebung zur Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung nicht zuständig. Konsequent wäre es daher, auch die Kita- und Krippenprogramme des Bundes für nichtig zu erklären. Jeder Betreuungsplatz wird monatlich mit dem Acht- bis Zehnfachen des Betreuungsgeldes staatlich bezuschußt, der Bund stellt dafür nicht eine knappe Milliarde wie für das Betreuungsgeld bereit, sondern gleich das Sechsfache.

Umverteilungspolitiker mit sozialistischer Überzeugung

Der Gedanke, diese enorme Subvention mit einer bescheideneren Subvention für jene auszubalancieren, die sich nicht mit viel Steuergeld zur staatlichen Fremdbetreuung ihres Nachwuchses nötigen oder verführen lassen wollen, leuchtet ohnehin nur Umverteilungspolitikern ein, die der festen sozialistischen Überzeugung sind, daß der Staat sowieso viel besser weiß, wie das schwer verdiente Geld der Bürger ausgegeben werden sollte.

Bayern wird sich wohl dennoch hüten, jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Krippenprogramme des Bundes zu klagen, auch wenn die CSU das Betreuungsgeld einst mit genau dieser Logik durchgesetzt hatte. Und das nicht nur, weil man auch bei den Christsozialen eine konsequente Gegenposition zum Zeitgeist scheut.

Im Betreuungsgeld-Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nämlich schon drin, weshalb Karlsruhe die Kita- und Krippenprogramme des Bundes für ganz in Ordnung hält: Obwohl das zentrale Gesetz dazu euphemistisch „Kinderförderungsgesetz“ heißt, stellt es ja schließlich „auf den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuung und Beteiligung von Eltern am Arbeitsleben“ ab und knüpft „an die Bedeutung der Regelungen als Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsfaktor“ an, während das Betreuungsgeld die „Erwerbsbeteiligung von Eltern“ nicht fördert.

Oberlehrerhafte Arroganz

Eines immerhin leistet die Karlsruher Rabulistik, mit der die Verfassungsrichter die vorausgegangene massive Einmischung des Bundes in die Lebensplanung von Familien rechtfertigen und das zaghafte Korrektiv verwerfen: Das Betreuungsgeld-Urteil entlarvt den Zynismus der Fremdbetreuungsfetischisten, die jetzt auftrumpfen, das Betreuungsgeld sei sowieso „bildungsfeindlich“ gewesen, weil es „viele Jungen und Mädchen von der frühkindlichen Bildung fern“ halte (Fraktionsvize Hubertus Heil), man solle auch dieses Geld „in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätzen“ investieren, denn das „nützt den Kindern und ihren Eltern am allermeisten“ (die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer).

Mal abgesehen von der Arroganz von Leuten, die oberlehrerhaft besser zu wissen glauben, „was Eltern wirklich wollen und händeringend suchen: gut ausgestattete Kitas mit gut ausgebildeten und gut bezahlten Erzieherinnen und Erziehern“ (die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt): Es geht bei der Diskussion um Kita oder Betreuungsgeld eben nicht um das Wohl und die Wünsche von Kindern und Eltern, sondern um Wirtschaftsinteressen und Umerziehung.

Totalmobilisierung der Frauen für den Arbeitsmarkt

Mütter sind für Umverteilungspolitiker nur interessant, wenn sie als Steuer- und Abgabenzahler ihre Kassen füllen und als Rechtfertigung für neue Arbeitsplätze im Staatssektor dienen. Dazu müssen die Kinder wegrationalisiert werden, damit sie bei der Totalmobilisierung der Frauen für den Arbeitsmarkt nicht stören, am besten in 24-Stunden-Krippen, der neuesten Errungenschaft, die „Familien“-Ministerin Manuela Schwesig aus dem Werkzeugkasten von Margot Honecker ausgeliehen hat. Warum nicht gleich auch noch die „DDR“-Wochenkrippe, wo man die Kleinen Montag früh abliefert und zum Wochenende wieder abholt?

Die hohle „Bildungs“- und „Förderungs“-Propaganda ist das dürftige ideologische Deckmäntelchen dafür, ebenso wie das willkürlich propagierte Idealbild der vollzeitberufstätigen Frau und Mutter. Wirtschaftslobbyisten und linke Gesellschaftsklempner marschieren da Seit‘ an Seit‘. Das Bundesverfassungsgericht versteht sich offensichtlich als juristische Rückendeckung dieser Politik, die auf dem Rücken von Frauen und Kindern durchgezogen wird. Das ist bedauerlich, aber wenigstens sind die Fronten klar

Deutsch-französische Kinderkrippe in Straßburg Foto: picture alliance/dpa
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