KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter begründeten die Entscheidung damit, daß der Bund keinerlei gesetzgeberische Kompetenz in dieser Frage habe. Nun müssen die Lämder entscheiden, ob sie die Leistung weiterhin an Eltern zahlen.
Die SPD-geführte Landesregierung in Hamburg hatte 2013 Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Die Kläger bemängelten, das Betreuungsgeld halte Mütter vom Arbeitsmarkt fern und setze falsche Anreize. Mit dem Karlsruher Urteil ist der Rechtsstreit nun entschieden.
Bayern will weiter Betreuungsgeld zahlen
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat bereits angekündigt, das Betreuungsgeld auf Länderebene im Freistaat fortzuführen. Dort werde es die Geldleistung weiter geben. „Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden“, sagte Seehofer nach einer Klausur des bayerischen Kabinetts am Tegernsee.
Das Betreuungsgeld war 2013 auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen statt in einer Kita oder von Tagesmüttern, erhielten seitdem 150 Euro vom Staat. (fl)