MÜNCHEN. Sollten die deutschen Steuerzahler die Risiken eines geplanten Programms der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Kauf von Staatsanleihen tragen? Während der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Cruz Villalón darin keinen Verstoß gegen EU-Gesetze sieht, übte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler scharfe Kritik.
Das EZB-Programm führe dazu, „daß die Bundesrepublik Deutschland für Verluste der EZB in Höhe horrender Milliardenbeträge haften muß, obwohl der Bundestag dem Staatsanleihenkaufprogramm niemals zugestimmt hat“, kritisierte Gauweiler. „Mit diesem Programm verteilt die EZB Ausfallrisiken in Höhe von mehr als einem ganzen Bundeshaushalt zwischen den Eurostaaten um. Für diese Umverteilung gibt es weder in der EU noch in den Mitgliedstaaten eine demokratische Legitimation.“
Gauweiler sieht sich teilweise bestätigt
Zugleich betonte der CSU-Politiker jedoch, das Votum des Generalanwaltes bestätige ihn in seiner Auffassung, daß die EZB aus der sogenannten „Troika“ ausscheiden müsse, die derzeit für die Vergabe von Krediten an Euro-Krisenstaaten zuständig ist. Neben der Zentralbank gehören dazu der Internationale Währungsfonds und die EU-Kommission. Wenn der Europäische Gerichtshof dieser Auffassung folge, breche „das Kartenhaus der bisherigen“ Eurorettung „in sich zusammen“.
Hintergrund ist eine Klage Gauweilers, der den Ankauf von Staatsanleihen als verfassungswidrig einstuft. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof erstmals in seiner Geschichte um eine Vorab-Entscheidung gebeten.
Der Streit über das EZB-Programm hatte sich in den vergangenen Monaten verschärft. Während Krisenländer wie Griechenland, Italien und Spanien für den Ankauf von Staatsanleihen plädieren, raten Wirtschaftsexperten aus Deutschland davon ab. Sie warnen vor einer Belastung der Steuerzahler. EZB-Chef Mario Draghi hatte bereits angekündigt, das Vorhaben auch gegen den Willen Deutschlands durchzusetzen. (ho)