LUXEMBURG. Die Europäische Zentralbank (EZB) darf nach Ansicht des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes, Cruz Villalón, massenhaft Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten aufkaufen. Dies verstoße nicht gegen EU-Verträge, schrieb der Spanier in einem Gutachten.
Zugleich plädierte er dafür, die Kontrolle der EZB durch die Justiz deutlich zu lockern. „Die Gerichte haben ihre Kontrolle der Tätigkeit der EZB mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung vorzunehmen, da ihnen die Spezialisierung und Erfahrung fehlen, die die EZB auf diesem Gebiet besitzt.“
Krisenstaaten profitieren, Deutschland zahlt
Villalón betonte jedoch, die Zentralbank müsse ihr geplantes Ankaufprogramm gut begründen und dürfe es nicht dazu nutzen, um in die Haushaltspolitik der Länder einzugreifen, deren Staatsanleihen gekauft werden. Zwar sind die Schlußanträge des Generalanwalts nicht bindend, dennoch folgt der Gerichtshof in den meisten Fällen dessen Urteil. Eine Entscheidung wird für Herbst erwartet.
Hintergrund ist eine Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der den Ankauf von Staatsanleihen als verfassungswidrig einstuft. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof erstmals in seiner Geschichte um eine Vorab-Entscheidung gebeten.
Der Streit über das EZB-Programm hatte sich in den vergangenen Monaten verschärft. Während Krisenländer wie Griechenland, Italien und Spanien für den Ankauf von Staatsanleihen plädieren, raten Wirtschaftsexperten aus Deutschland davon ab. Sie warnen vor einer Belastung der Steuerzahler. EZB-Chef Mario Draghi hatte bereits angekündigt, das Vorhaben auch gegen den Willen Deutschlands durchzusetzen. (ho)