KOPENHAGEN. Die frühere dänische Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg ist am Montag am Ende ihres Amtsenthebungsverfahrens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Hintergrund ist eine Anordnung aus dem Jahr 2016, mit der sie die Trennung teils minderjähriger Asylbewerberpaare ohne Einzelfallprüfung angeordnet hatte, berichtet das Nachrichtenportal The Local.
Die Maßnahme sei rechtswidrig gewesen, befand das aus 26 Richtern umfassende Amtsenthebungsgericht. Das Urteil kann demnach nicht angefochten werden. Das Strafmaß belaufe sich auf 60 Tage unbedingter Haft. Möglicherweise könne die heute Politikerin jedoch die Gefängnisstrafe durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verkürzen.
Verstoß gegen Menschenrechtskonvention
„Inger Støjberg wurde des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Gesetz über die ministerielle Verantwortung für schuldig befunden“, teilte das dänische Reichsgericht laut The Local in einer Erklärung mit.
Das Amtsenthebungsgericht tritt dem Bericht zufolge nur zusammen, um gegen ehemalige oder amtierende Regierungsmitglieder zu verhandeln. Der Prozeß gegen Støjberg sei der dritte seiner Art seit 1910.
Immer wieder Schlagzeilen wegen Asylpolitik
Die Politikerin war von 2016 bis 2019 für die liberal-konservative Partei Venstre als Ausländer- und Integrationsministerin Teil der Regierung Lars Løkke Rasmussen III. Im nun verhandelten Prozeß ging es um die Trennung von asylsuchenden Paaren, bei denen die Frau unter 18 Jahre alt war aber nur einen geringen Altersunterschied zu ihrem Mann aufwies. Die Entscheidung Støjbergs habe gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Dänemark sorgt auch unter der aktuellen, sozialdemokratisch geführten Regierung von Mette Frederiksen immer wieder mit seiner Asylpolitik für Schlagzeilen. Im September hatte sie angekündigt, Sozialleistungen für Einwanderer an eine Arbeitspflicht zu knüpfen. „Wir wollen eine neue Arbeitslogik einführen, bei der die Menschen die Pflicht haben, einen Beitrag zu leisten und sich nützlich zu machen, und wenn sie keine reguläre Arbeit finden, müssen sie für ihr Taschengeld arbeiten“, teilte die Ministerpräsidentin mit.
Zuvor hatte das Parlament für ein Gesetz gestimmt, wonach Asylbewerber ohne Verfahren in Länder außerhalb der EU abgeschoben werden können. Dort solle dann über das weitere Schicksal der Personen entschieden werden. (ls)