NÜRNBERG. Angesichts absehbar steigender Arbeitslosigkeit hat die Bundesagentur für Arbeit für das laufende Jahr ein Darlehen von 2,35 Milliarden Euro vom Bund eingeplant. Die Maßnahme sei nötig, um ein prognostiziertes Defizit von rund 5,3 Milliarden Euro bei der Behörde auszugleichen.
Dies gehe aus einem Bericht der Arbeitsagentur an den Haushaltsausschuß hervor, der dem Nachrichtenmagazin Politico vorliege. Demnach rechne die Bundesagentur allein 2025 mit vier Milliarden Euro mehr Ausgaben für das Arbeitslosengeld I.
Zudem werde keine Verbesserung der Finanzierungslage bis 2029 angenommen. Damit würden sich die „Liquiditätshilfen des Bundes auf rund 11,9 Milliarden Euro summieren“, heißt es in dem Bericht. Indes unterliege die Prognose „einer hohen Unsicherheit“.
Prognose springt um vier Milliarden Euro nach oben
Bisher war die Bundesregierung noch von einem Minus in Höhe von 1,33 Milliarden Euro für die Arbeitsagentur ausgegangen. Nach einer aktualisierten Prognose mußte die Zahl um etwa vier Milliarden Euro nach oben korrigiert werden.
Daher sei neben dem Aufbrauchen der Rücklagen von circa 3,2 Milliarden Euro ein Darlehen in Höhe von etwa 2,35 Milliarden erforderlich, um den Fehlbetrag auszugleichen. Zuvor hatte die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles (SPD), eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.
Da die Summe bislang noch nicht im neuen Bundeshaushalt integriert ist, der Ende Juni vom Kabinett beschlossen werden soll, müßte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) das Defizit noch einplanen.
Hälfte der Bürgergeldempfänger besitzt einen ausländischen Paß
Das Arbeitslosengeld I wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Es beträgt 60 Prozent des letzten Nettogehalts. Die Versicherungsleistung wird abhängig von der Versicherungszeit und Alter maximal 12 bis 24 Monate ausgezahlt.
Das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) wird vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. Für 2025 sind im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit rund 25 Milliarden Euro für das Bürgergeld vorgesehen. Zurzeit beträgt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro.
Im vergangenen Jahr hatte knapp die Hälfte der rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger eine ausländische Staatsbürgerschaft. Unter den ausländischen Beziehern waren vor allem Personen aus der Ukraine (rund 700.000), Syrien (etwa 512.000) und Afghanistan (200.000) vertreten. (rsz)