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Transferunion: Europäischer Währungsfonds gegen Europäische Verfassung

Transferunion: Europäischer Währungsfonds gegen Europäische Verfassung

Transferunion: Europäischer Währungsfonds gegen Europäische Verfassung

EWF-Pläne
EWF-Pläne
EWF-Pläne: Alle Staaten der EU haften bereits Foto: picture alliance
Transferunion
 

Europäischer Währungsfonds gegen Europäische Verfassung

Die vorläufige Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD sieht unter anderem vor, den Notfallfonds der Eurozone, den European Stability Mechanism (ESM), in einen vollwertigen, parlamentarisch kontrollierten und im EU-Recht verankerten Europäischen Währungsfonds umzuwandeln. Dagegen regt sich nun Kritik. Doch bereits mit dem ESM wurde das Tor zur Transferunion weit aufgestoßen.
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Die vorläufige Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD sieht unter anderem vor, den Notfallfonds der Eurozone, den European Stability Mechanism (ESM), in einen vollwertigen, parlamentarisch kontrollierten und im EU-Recht verankerten Europäischen Währungsfonds (EWF), den European Monetary Fund, umzuwandeln. Damit würde der Fonds zu einer im Unionsrecht verankerten Institution heranwachsen. „Das Prinzip der wechselseitigen Solidarität muß auch für den EU-Haushalt gelten“, heißt es im Papier.

Damit stellen sich die Koalitionäre deutlich hinter Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Seine Vorschläge zur EU-Reform beinhalten neben der Schaffung eines Haushalts- und Finanzministeriums für die Eurozone auch einen neuen Währungsfonds. Bereits im Dezember 2017 hatte Jean-Claude Juncker die seit 2010 in Brüssel herumspukenden Pläne für einen EWF konkretisiert.

Laut seinem „Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds, der auf der bewährten Struktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus fußt“, solle der Fonds „als letzter Kreditgeber fungieren, um die geordnete Abwicklung notleidender Banken zu erleichtern“. Nach Junckers Wünschen soll das Europäische Parlament Mitte 2019 abschließend über den EWF beraten.

Kritik von Bundesbank-Präsident

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat bereits Stellung bezogen. Für ihn wäre ein EWF nur eine weitere Form der Vergemeinschaftung von Risiken. Doch bevor an eine Vergemeinschaftung der Lasten über einen EWF zu denken sei, müßten die Banken zunächst ihre Bestände an notleidenden Krediten verringern, so Weidmann während eines Pressetermins am 19. Dezember.

Auch Otmar Issing, der ehemalige Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank (EZB), spart nicht mit Kritik. Er stuft die EWF-Pläne als „Abschied von der Vorstellung einer auf Stabilität gerichteten europäischen Gemeinschaft“ ein. Und selbst der CDU-Wirtschaftsrat konterte die eigene Kanzlerin und warnte davor, „einer SPD zu folgen, die unter ‘proeuropäisch’ nur mehr Umverteilung in die Krisenländer verstehe“.

Wenig Erbauliches kam auch vom Fachbereich Europa des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. In ihrer 32 Seiten umfassenden Analyse des EWF-Entwurfes kamen die Forscher zu dem Ergebnis, daß eine Weiterentwicklung des ESM „die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung überschreitet und dementsprechend nicht auf Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützt werden kann“. Ein Europäischer Währungsfonds widerspräche also der Europäischen Verfassung.

Bereits ESM öffnete Tor zur Transferunion

Doch was heißt das schon? Bereits der im September 2012 installierte ESM hatte das Tor zur Transferunion weit aufgestoßen. Mit dieser Verordnung zum Aufkauf schlecht besicherter Staatsanleihen durch die EZB wurde die gemeinschaftliche Übernahme von Risiken in der Haushaltsführung einzelner Mitgliedsländer institutionalisiert. Die Euro-Mitglieder wurden verpflichtet, etwaige Verluste bis zur Gesamtsumme des Stammkapitals in Höhe von 700 Milliarden Euro zu übernehmen. Notfalls kann der ESM seinen Etat auf 2,8 Billionen Euro erhöhen.

Und es wurde der Ausstieg der europäischen Finanzpolitik aus dem No-Bail-Out-Prinzip besiegelt. Entgegen fundamentaler marktwirtschaftlicher Prinzipien haften alle Staaten der EU seitdem für die Versäumnisse einzelner Regierungen. Letztlich muß der Steuerzahler für Fehlinvestitionen und mangelnde Haushaltsdisziplin geradestehen. Die Fortentwicklung des ESM zum EWF würde diesen Mißstand nicht beheben – im Gegenteil.

EWF-Pläne: Alle Staaten der EU haften bereits Foto: picture alliance
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