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Milliardenkosten: E.on verteidigt Klage gegen Energiewendegesetz

Milliardenkosten: E.on verteidigt Klage gegen Energiewendegesetz

Milliardenkosten: E.on verteidigt Klage gegen Energiewendegesetz

Johannes Teyssen
Johannes Teyssen
Johannes Teyssen: Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Foto: dpa
Milliardenkosten
 

E.on verteidigt Klage gegen Energiewendegesetz

Der Vorstandschef des Energiekonzerns E.on Johannes Teyssen hat die milliardenschweren Schadensersatzforderungen wegen des Atomausstiegs gerechtfertigt. Hintergrund ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das 2011 beschlossene Gesetz zum Atomausstieg.
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BERLIN. Der Vorstandschef des Energiekonzerns E.on Johannes Teyssen hat die milliardenschweren Schadensersatzforderungen wegen des Atomausstiegs gerechtfertigt. „Ich bin heute hier im Interesse von Tausenden von Kleinanlegern, die gespart haben in Eon-Aktien, die ihre Rente in Eon-Aktien angelegt haben“, sagte Teyssen am Dienstag in Karlsruhe.

Dort verhandelt das Bundesverfassungsgericht derzeit die Klage der Energieversorger E.on, RWE und Vattenfall gegen das 2011 beschlossene Gesetz zum Atomausstieg. Es gehe um einen „fairen und gerechten Ausstieg aus der Kernenergie“ und um die „Entschädigung des Vermögens, das man uns aus politischen Gründen entzogen hat“, bekräftigte der E.on-Chef. Der Atomausstieg würde damit nicht in Frage gestellt.

Es geht um Milliardenbeträge

Die Kraftwerksbetreiber verlangen eine Entschädigung für verloren gegangene Restlaufzeiten, die zuvor mit der Bundesregierung so ausgehandelt worden waren. E.on gibt eine Schadenssumme von mehr als acht Milliarden Euro an. Der Energieversorger hatte bereits 2014 Ersatzzahlungen für die Abschaltung seiner Atomkraftwerke gefordert.

RWE nannte keine Zahlen, doch Analysten schätzen den Schaden auf sechs Milliarden Euro. Vattenfall fordert 4,7 Milliarden Euro und klagt zudem vor einem Schiedsgericht in den Vereinigten Staaten. Das Verfassungsgericht selbst kann keine Strafzahlungen verhängen. Sollte es das Energiewendegesetz jedoch kippen, könnten die Konzerne vor normalen Gerichten klagen. (mv/ho)

Johannes Teyssen: Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Foto: dpa
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