LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage von mehr als 5.000 Bürgern gegen die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) abgewiesen. Das Gericht argumentierte, die Rechte der Kläger seien durch die Entscheidung der EZB nicht betroffen. Aus diesem Grund sei die Klage unzulässig.
Die Beschwerdeführer um Sven von Storch hatten bemängelt, etwaige Käufe könnten negative Folgen für ihre wirtschaftliche Situation haben. Laut dem Gerichtshof bestehe jedoch die Möglichkeit, erneut zu klagen. Da jedoch Einzelfall die nationalen Zentralbanken die EZB-Entscheidungen umsetzen müßten, seien auch die Gerichte in den Mitgliedsstaaten verantwortlich.
Hintergrund ist eine Entscheidung der EZB aus dem Jahr 2012, die vorsieht, Staatsanleihen von hochverschuldeten Euro-Ländern in unbegrenztem Maß aufzukaufen. Kritiker sehen darin eine unzulässige Staatsfinanzierung der EZB. Bisher wurde die Möglichkeit zum Kauf der Papiere jedoch noch nicht umgesetzt. (ho)