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Zurück zur Pendlerpauschale

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Mehr als 1,50 Euro kostet das Benzin – die autofahrenden Bürger stöhnen, die Medien noch mehr. Die CSU nimmt es wahr, denkt an die Landtagswahl im Herbst, stimmt prompt mit ein und verlangt die alte Pendlerpauschale ins Steuerrecht zurück. Der Populismusvorwurf ist schnell zur Hand. CDU und SPD sind gegen das Vorhaben – noch. Zum Jahresbeginn 2007 hatte ihre Große Koalition die Pauschale für die Fahrt zwischen Wohnungs- zum Arbeitsort zu einem Teil abgeschafft; von der Einkommensteuer absetzbar sind diese Fahrtaufwendungen nur noch vom 21. Entfernungskilometer an. Später einmal soll auch dieser Teil der Pauschale verschwinden. Die Gründe dafür, wie sie die Stiftung Marktwirtschaft mit ihren Professoren des Kronberger Kreises gerade noch einmal vorgetragen hat, sind ordnungspolitisch durchaus überzeugend (JF 48/05 und 15/07). Aber sie setzen ein anderes Steuersystem voraus, nur dann machen sie Sinn. Ein solches System muß ordnungspolitisch und ökonomisch sauber sein, es muß – mit erträglicher Belastung – in sich schlüssig und nicht wie jetzt zusammengestoppelt sein. Nur dann läßt es sich rechtfertigen, die Absetzbarkeit der Pendlerfahrten abzuschaffen. Ein solches System jedoch haben wir nicht und steht auch nicht zu erwarten. Die Besteuerung ist unerträglich hoch und das System ein Chaos. Nur einen Bruchteil davon abzuschaffen, verstärkt die Belastung und ist ungerecht. Bis eine akzeptable Besteuerung aus einem Guß (Beispiel: Kirchhof- oder Mitsch­ke-Modell) erreicht ist, sollte die Kürzung der Pauschale wieder verschwinden. Der Bundesfinanzhof hält sie sogar für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat die Steuerbelastung um den Mehrertrag aus dieser Kürzung noch nicht einmal gesenkt.

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