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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Waghalsige Versprechen

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Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist konjunkturabhängig. Geht es der Wirtschaft gut, nimmt die Arbeitslosigkeit ab. Mehr Beschäftigte bringen mehr Geld in die Kassen der Krankenversicherungen. Da der Anteil der in der GKV Versicherten unabhängig vom Konjunkturzyklus bei rund 90 Prozent der Einwohner in Deutschland liegt, ist die Konsequenz klar: Nimmt die Arbeitslosigkeit zu, muß die GKV mit weniger Einnahmen die gleiche Leistung erbringen. Die Kostendämpfungsbemühungen der Minister Horst Seehofer (CSU), Andrea Fischer (Grüne) und Ulla Schmidt (SPD) konnten an steigenden Beiträgen der GKV nichts ändern, da es nicht die Kosten sind, die quälen, sondern die fehlenden Einnahmen wegen hoher Arbeitslosigkeit. Das Jahr 2002 kennzeichnete den letzten Versuch durch Ministerin Schmidt, die finanzielle Lage der GKV mit einem Beitragssicherungsgesetz zu entspannen. Der deutschen Regierung wurde sehr spät klar, daß die Beschlüsse des Europäischen Rats vom März 2000 in Lissabon ernst gemeint waren. Wesentliche Teile der Sozialpolitik sollen danach gemeinschaftsweit auf den Prüfstand gestellt werden. Durch Leitlinien werden die Mitgliedstaaten im Rahmen der sogenannten „offene Methode der Koordinierung“ zu abgestimmtem Verhalten verpflichtet. Das gilt auch für das Gesundheitswesen. In dem Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und der Verträge zur Gründung der europäischen Gemeinschaften, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, findet die offene Methode der Koordinierung eine klare und eindeutige Kompetenzgrundlage. Die unter massiven Protesten in Frankreich, Italien und Österreich im Sommer 2003 durchgeführten Rentenreformen waren ein Ergebnis dieser EU-Vorgaben. Künftig sollen weitere Aufgabenfelder der Sozialpolitik, insbesondere die Gesundheitspolitik und die Arbeitsmarktpolitik der offenen Methode der Koordinierung unterworfen werfen. Die „Agenda 2010“ ist der deutsche Beitrag zu diesem Prozeß der europäisch geleiteten Modernisierung der sozialen Strukturen der europäischen Staaten. Der dauerhaft schlechten konjunkturellen Lage und der absehbaren demographischen Entwicklung in Europa werden die Mitgliedstaaten nur noch mit grundlegenden Reformen im Bereich der Sozialen Sicherung begegnen können. Keine Regierung wird sich diesen Reformen widersetzen können. In Deutschland wurde Ende 2002 mit der Einsetzung der „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme“ (Rürup-Kommission) reagiert. Die CDU bastelte parallel in der Kommission „Soziale Sicherheit“ (Herzog-Kommission) an Systemänderungsvorschlägen. In der Agenda 2010 kündigte Bundeskanzler Schröder Reformmaßnahmen in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und im Gesundheitssystem an mit dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken. Für die GKV einigten sich SPD und CDU mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) auf kleine Strukturreformen und insbesondere auf höhere Belastungen der Versicherten bei gleichzeitiger Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Die Rürup-Kommission schlug alternative Finanzierungsmodelle für die GKV vor, die jedoch in der Verhandlungskommission zum GMG von SPD und CDU einer späteren Diskussion vorbehalten blieben. Um die Einnahmen von der konjunkturellen Entwicklung unabhängig zu machen, wurde eine pauschale Gesundheitsprämie vorgeschlagen, die in dieser Konstruktion der demographischen Entwicklung nicht gerecht wird. Um mehr Einnahmen für die GKV abzuschöpfen, favorisieren SPD und Grüne eine sogenannte Bürgerversicherung, die allerdings keine Versicherung ist, sondern mehr eine zweite Einkommenssteuer. Sie bleibt einkommensabhängig und verschärft wegen kurzfristig möglicher Mehreinnahmen mittel- und langfristig die Folgen des demographischen Wandels. Jetzt hat sich auch die FDP auf ihrem Bundesparteitag in Dresden im Juni 2004 in die Diskussion eingemischt, wie denn das Gesundheitswesen aus der desolaten Finanzsituation mit Schulden von acht Milliarden Euro herauskatapultiert werden kann. Für die FDP gibt es nur eine Lösung für das Problem: die Privatisierung des gesamten Krankenversicherungssystems. Diese Forderung soll eine Gegenposition zu der von der SPD favorisierten Bürgerversicherung aufbauen, deren Einführung das Ende der Privaten Krankenversicherung (PKV) bedeuten würde. Da private Versicherungen seit den Zeiten von Otto Graf Lambsdorff eine enge Verbindung mit der FDP pflegen, ist diese Forderung aber auch aus anderen Gründen verständlich. Die FDP hält das allein auf Arbeitseinkommen basierende System der GKV für nicht mehr reformierbar und will es deshalb abschaffen. Alle Krankenkassen werden private Versicherungsunternehmen. Die Finanzierung der Gesundheitskosten wird von den Arbeitskosten getrennt. An die Stelle des Naturalprinzips tritt die Kostenerstattung. Im gleichen Schritt soll das Steuersystem nach den Vorstellungen der FDP reformiert werden. Mit Tarifen von 15, 25 bzw. 35 Prozent würde nach Ansicht der FDP der notwendige finanzielle Spielraum für die Bürger geschaffen, die Regelleistungsprämie zu zahlen. Die Regelleistungsprämie für Kinder und Kosten, die mit Schwangerschaft und Mutterschaft verbunden sind, sollen ebenso über das Steuersystem finanziert werden wie die Transfers an die Versicherten, die nicht in der Lage sind, die Prämie für den Pauschaltarif aus eigenen Kräften aufzubringen. Die Arbeitgeberzuschüsse werden als steuerpflichtiger Lohnbestandteil ausgezahlt. Eine Erhöhung der Arbeitskosten gehörte dann der Vergangenheit an. Jeder Bürger wäre verpflichtet, bei einem Krankenversicherer seiner Wahl einen Gesundheitsversicherungsschutz abzuschließen, der zumindest die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelleistungen umfaßt. Welches Leistungspaket diese Regelleistung enthält, bleibt offen. Die Belastungen, die auf den Haushalt des Bundes zukommen, bleiben ungenannt. Die Steuern senken und Transfers in nicht bekannter Höhe fordern, läßt an der Ernsthaftigkeit des FDP-Vorschlags zweifeln. Ob der FDP-Vorschlag EU-kompatibel ist, bleibt abzuwarten.

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