Der Einigungsversuch zwischen EU-Kommissar Ma-rio Monti und Microsoft-Chef Steve Ballmer ist gescheitert. Wieder einmal wird dem US-Software-Riesen vorgeworfen, die Monopolstellung seines Betriebssystems „Windows“ auszunutzen. Microsoft hat sein Multimediaprogramm „Media Player“ als kostenlosen Zusatz integriert, andere Firmen leben vom Verkauf ähnlicher Programme. Außerdem solle Microsoft den Code wichtiger Schnittstellen preisgeben, damit die Konkurrenz sich mit eigenen Programmerweiterungen einklinken kann. Ballmer sieht darin einen Diebstahl geistigen Eigentums und sperrt sich. Monti fühlt sich am längeren Rechtshebel und will nun Microsoft zu einer Bußgeldzahlung von bis zu 500 Millionen Euro verurteilen. Monopolklagen gegen Microsoft sind populär. (Fast) jeder nutzt das Betriebssystem „Windows“, und (fast) jeder Nutzer schimpft über die vorgeblich erdrückende Vormachtstellung dieser Software. Daß Microsoft trotz tapferer Versuche kleiner Konkurrenten eine Monopolstellung einnimmt, ist unstrittig – aber auch unerzwungen. Alle Nutzer begeben sich in eine „freiwillige Knechtschaft“. Wer dennoch Microsoft zwingen will, Teile des Quellcodes offenzulegen, müßte mit gleicher Logik die Firma Coca-Cola dazu verurteilen, ihr Geheimrezept zu verraten. Wer Microsoft daran hindern will, Zusatzprogramme zu verschenken, sollte besser bei den Nutzern eine Schenkungssteuer einfordern. Vor vielen Jahren, lange bevor es die Firma Microsoft gab, stand die Computerfirma IBM unter Monopolanklage. Heute ruft die Erinnerung daran nur ungläubiges Kopfschütteln hervor. Niemand wird daran gehindert, dem Monopol von Microsoft ein neues besseres Monopol entgegenzustellen.
- Streiflicht