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Verfassungskritik an der Kommissionsflut

Verfassungskritik an der Kommissionsflut

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Verfassungskritik an der Kommissionsflut

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jür-gen Papier, hat in einer Rede vor der Stiftung für Ordnungspolitik in Freiburg der Bundesregierung eine „Flucht in das Kommissionswesen“ vorgeworfen. Hartz-, Rürup- und andere Kommissionen würden vor allem zu „Beharrung und Besitzstandswahrung“ führen und den „kaum mehr erträglichen Reformstau“ verschärfen. Darüber hinaus sieht der oberste Verfassungsrichter in der Kommissionsflut ein „Gefährdungspotential für die parlamentarische Demokratie“, denn damit gewönne „ein sehr selektiver bestimmter Kreis von Interessenten einen überproportionalen und in der Legitimität fragwürdigen Einfluß auf politische Weichenstellungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“. Dem Parlament verbleibe immer häufiger nur noch die bloße Bejahung der vorgelegten Konsensvereinbarungen. Der harschen Kritik des Verfassungsgerichtspräsidenten, der der CSU angehört, ist kaum etwas hinzuzufügen. Allenfalls könnte moniert werden, daß die Regierungsschelte nicht schon früher in dieser Deutlichkeit erfolgte. Dieser (unser?) Staat präsentiert sich mehr und mehr als mit Pseudosachverstand untermauerte Willkürherrschaft, die vom demokratischen Urprinzip der Gewaltenteilung weit entfernt ist. Wenn die ministerielle Exekutive die parlamentarische Legislative am Nasenring durch die Arena zieht, fehlt nur noch die Kaltstellung der Judikative, um das diktatorische System zu vollenden. Zum Glück beweisen die kritischen Worte des Verfassungsrichters, daß es soweit noch nicht gekommen ist. Wo aber bleibt der Aufschrei des Parlaments? Eigentlich gilt den gewählten Volksvertretern die Hauptschelte. Schafsmentalität kennzeichnet die Qualität der Abgeordneten.

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