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Brief an Bundestagspräsidentin Klöckner: Todesfalle Bundestag? AfD zieht Crans-Montana-Vergleich

Brief an Bundestagspräsidentin Klöckner: Todesfalle Bundestag? AfD zieht Crans-Montana-Vergleich

Brief an Bundestagspräsidentin Klöckner: Todesfalle Bundestag? AfD zieht Crans-Montana-Vergleich

Feuerkatastrophe in der Schweiz und Bernd Baumann im Bundestag: Wie sicher ist der Fraktionssaal der AfD. Fotos: Screenshot/X /// picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr
Feuerkatastrophe in der Schweiz und Bernd Baumann im Bundestag: Wie sicher ist der Fraktionssaal der AfD. Fotos: Screenshot/X /// picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr
Feuerkatastrophe in der Schweiz und Bernd Baumann: Wie sicher ist der Fraktionssaal der AfD. Fotos: Screenshot/X /// picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr
Brief an Bundestagspräsidentin Klöckner
 

Todesfalle Bundestag? AfD zieht Crans-Montana-Vergleich

Mit einem krassen Vergleich attackiert die AfD-Bundestagsfraktion Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: In Sachen Brandschutz sei es um den AfD-Saal im Bundestag ähnlich bestellt wie um einen Club, bei dem im schweizerischen Crans-Montana zu Silvester 40 Menschen starben.
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BERLIN. Die AfD im Bundestag hat im Streit über die Zuteilung der Fraktionssitzungssäle schwere Vorwürfe gegen die Bundestagsverwaltung und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erhoben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, verglich die Raumsituation seiner Fraktion mit der katastrophalen Brandkatastrophe im schweizerischen Crans-Montana mit 40 Toten.

Konkret heißt es in dem Schreiben Baumanns: „Medienberichten läßt sich entnehmen, daß es zu den meisten Todesopfern der Brandkatastrophe in Crans-Montana im Bereich einer verengten Treppe gekommen ist. Eine ähnliche Problemlage wird durch Zuweisung des auch aus Brandschutzsicht ungeeigneten Saales 3 N 039 an die AfD-Bundestagsfraktion geschaffen.“

Lesen Sie hier alles über den bizarren Streit der AfD mit dem Bundestag
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Streit tobt seit Monaten

Grundsätzlich moniert Baumann, der „bisher zugewiesene Fraktionssitzungssaal“ sei „viel zu klein und macht parlamentarische Fraktionssitzungsarbeit – nachweisbar – unmöglich“. Zudem erfülle der derzeit zugewiesene Saal „zentrale Brandschutzanforderungen nicht“, monierte der Politiker. „Verheerende Brandkatastrophen wie jüngst in der Silvesternacht in Crans-Montana verdeutlichen die existentielle Wichtigkeit des Brandschutzes bei Räumen für größere Menschenansammlungen – wie dies bei einem Fraktionssitzungssaal der Fall ist.“

Der Streit um die Größe des AfD-Fraktionsraums ist dabei nicht neu und tobt bereits seit der Konstituierung des Parlaments. Damals entschied der Ältestenrat gegen die Stimmen der AfD, daß die SPD den zweitgrößten Sitzungssaal erhalten solle, obwohl sie hinter Union und AfD nur noch die drittstärkste Parlamentsgruppe stellt (JF berichtete).

SPD bekommt deutlich größeren Saal

Die AfD mußte sich mit dem ehemaligen Saal der FDP zufriedengeben. Damit hat die Fraktion von Tino Chrupalla und Alice Weidel 251 Quadratmeter für 151 Abgeordnete zur Verfügung, während die Sozialdemokraten 462 Quadratmeter für 120 Bundestagsmitglieder nutzen können. Pro Abgeordnetem kommt die SPD damit auf 3,85 Quadratmeter und die AfD auf 1,66 Quadratmeter. Nicht eingerechnet sind die Plätze für Mitarbeiter.

Baumann kritisiert nun, daß die nach dem Versammlungsstättenrecht einzuhaltenden Brandschutzvorgaben verletzt würden: „Diese verlangen einen Mindestabstand von Tisch zu Tisch von 1,50 m – damit wird eine Fluchtwegbreite zwischen den Stuhlreihen und den Tischreihen dahinter von mindestens 0,5 m abgesichert.“ Ein von der Bundestagsverwaltung beauftragtes Büro habe zu seinem Unverständnis jedoch festgestellt, daß es sich dabei um eine „Soll-Bestimmung“ handele.

Baumann: Sind „erheblichen Risiken ausgesetzt“

„Durch gleichzeitige – und willkürliche – Mißachtung gleich mehrerer Sollvorgaben häufen sich die Gefahren im Brandfalle für die AfD-Abgeordneten. Das ist gefährlich und rechtlich unzulässig“, monierte Baumann in seinem Schreiben an Klöckner. Die AfD-Fraktion werde nur aus dem Grund „erheblichen Risiken ausgesetzt“, damit die SPD ihren größeren Saal behalten könne.

Der Streit um den Saal beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht, vor dem die AfD-Fraktion am 4. Juli 2025 Klage einreichte. Hauptargumente neben der „Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Gleichbehandlung“: Es mangele in dem kleinen Saal „an der hierfür erforderlichen Anzahl notwendiger Tischsitzplätze“. Außerdem sei der Brand- und Arbeitsstättenschutz in diesem Sitzungssaal bei der Vielzahl der Abgeordneten nicht gewährleistet.

Noch kein Urteil des Verfassungsgerichts in Sicht

Darauf erwiderte das Bundestagspräsidium am 29. August und beharrte auf dem Vorrecht der SPD auf den Saal, denn diese sei „Regierungsfraktion“ und müsse auch hin und wieder Ministerialbeamte einladen. Dafür brauche es mehr Platz. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau schickte darauf am 1. Oktober eine Replik nach Karlsruhe, woraufhin das Bundestagspräsidium wiederum am 24. Oktober schriftlich reagierte.

Auf den zentralen Vorwurf, der Raum sei zu klein für 151 Abgeordnete, reagiert es nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT mit einem Verweis auf die Corona-Zeit. Damals seien Videozuschaltungen üblich gewesen. Dies habe sich als alltagstauglich bewährt. Die AfD könne Parlamentarier, die in dem Saal keinen Platz finden, per Zoom-Konferenz zu den Fraktionssitzungen hinzuschalten.

Aus der Fraktionsspitze der AfD hieß es gegenüber der JF, man habe im Sommer mit Hoffnung auf eine rasche Entscheidung die Klage in Karlsruhe eingereicht. Derzeit deute jedoch „nichts auf eine zeitnahe Entscheidung hin“. (ho/fh)

Feuerkatastrophe in der Schweiz und Bernd Baumann: Wie sicher ist der Fraktionssaal der AfD. Fotos: Screenshot/X /// picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr
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