BERLIN. Union und SPD haben die Reform des Bürgergeldes in den Bundestag eingebracht. Während die Koalition wieder stärker auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ setzt, verlangen die Grünen ein grundsätzliches Aussetzen von Sanktionen für Empfänger mit Kindern. Nach einer schriftlichen Anfrage der Grünen-Fraktion waren im Jahresdurchschnitt 2024 fast 16.800 Minderjährige von Kürzungen betroffen, weil Eltern gegen Mitwirkungspflichten verstoßen oder Meldetermine versäumt hatten.
Ein Jahr zuvor lag die Zahl noch um fast 5.400 niedriger. Sanktionen wurden demnach in 8.300 Haushalten verhängt, in denen minderjährige Kinder leben, darunter bei 3.700 Alleinerziehenden. Im Durchschnitt wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt – etwas stärker als im Vorjahr.
Grünen-Fraktionsvize Misbah Khan sprach angesichts dieser Zahlen von einem „Brandbeschleuniger für Kinderarmut“. „Wenn Familien sanktioniert werden, tragen Kinder die Konsequenzen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer Eltern tragen“, sagte sie der dpa. Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus meinte, bereits heute sei jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. Mit der neuen Grundsicherung würden noch mehr Kinder von „unmenschlichen Sanktionen“ getroffen.
Kinder von Bürgergeldempfängern bereits geschützt
Allerdings relativiert sich die Zahl der betroffenen Minderjährigen im Vergleich zur Gesamtzahl der Leistungsbezieher. Mitte 2025 lebten 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vom Bürgergeld. Zusätzlich erhielten 1,3 Millionen Minderjährige den Kinderzuschlag, der Eltern unterstützt, die zwar arbeiten, aber das Existenzminimum ihrer Kinder nicht aus eigener Kraft sichern können.
Das Arbeitsministerium verweist darauf, daß Kinder bei Sanktionen eines Elternteils „umfassend geschützt“ seien. Gekürzt werde ausschließlich der Regelbedarf der sanktionierten Person; die Leistungen für Kinder und weitere Familienmitglieder würden vollständig ausgezahlt. Zudem gebe es Härtefallregelungen.
Die von Union und SPD eingebrachte Reform sieht vor, die Leistungen künftig wieder stärker an Mitwirkungspflichten zu knüpfen. Wer zwei Termine im Jobcenter versäumt, soll für einen Monat 30 Prozent weniger erhalten. Bei drei versäumten Terminen können die Zahlungen vollständig eingestellt werden, nachdem eine persönliche Anhörung erfolgt ist. Psychisch Kranke sollen ausgenommen werden.
Lehnt ein Arbeitsloser Bewerbungsbemühungen oder Fördermaßnahmen ab, soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden – das entspricht einer Minderung von etwa 150 Euro monatlich. Am Montagnachmittag werden im zuständigen Bundestagsausschuß Sachverständige aus Jobcentern, Sozialverbänden, Gewerkschaften und von Arbeitgebern angehört. Auch ein Bürgergeld-Bezieher ist geladen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind Änderungen am Gesetzentwurf möglich. (rr)






