MÜNCHEN. Der afghanische Asylbewerber Farhad N. hat im Februar 2025 mit seinem Auto auf einer Demonstration der Gewerkschaft Ver.di in München eine Mutter und ihr zweijähriges Kind getötet (die JF berichtete). Nun hat vor dem Oberlandesgericht München der Prozeß gegen den 25jährigen begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor und geht von einer religiös motivierten Tat aus.
Nach Überzeugung der Ermittler handelte N. aus einer „übersteigerten religiösen Motivation“. Nach seiner Festnahme soll er mehrfach das islamische Glaubensbekenntnis auf Arabisch rezitiert, „Ya Allah“ gerufen und den Tauhid-Zeigefinger erhoben haben, ein von Islamisten vereinnahmtes Symbol.
In seinem Fahrzeug fanden Beamte einen Koran und eine Gebetskette. Später erklärte N., er akzeptiere ausschließlich Allah als Autorität. Noch Monate vor der Tat führte N. ein völlig anderes Leben. Der Afghane war begeisterter Bodybuilder, nahm an Wettbewerben teil und präsentierte seinen muskulösen Körper auf Instagram und TikTok. Er verfügte über zehntausende Follower. Bekannte beschrieben ihn als narzisstisch und stark auf seinen Körper fixiert. Religiös sei er damals nicht aufgefallen.
Afghane bezahlte noch seine Schulden
In den Monaten vor dem Anschlag veränderte sich N. jedoch deutlich. Er radikalisierte sich offenbar über das Internet, konsumierte regelmäßig Predigten afghanischer Geistlicher und teilte deren Inhalte in sozialen Netzwerken. Freunde berichteten, N. habe Korane und Gebetsteppiche verschenkt und andere zum Gebet gedrängt. Die Nacht vor der Tat verbrachte er nach Erkenntnissen der Ermittler nahezu durchgehend mit dem Ansehen religiöser Videos.
Am 13. Februar 2025, einen Tag vor der Münchner Sicherheitskonferenz, lenkte N. einen weißen Mini Cooper gezielt in das Ende eines Demonstrationszuges. Er durchbrach eine Polizeisperre und fuhr in die Menschenmenge. Mehrere Opfer wurden meterweit durch die Luft geschleudert. Der Wagen kam erst zum Stillstand, als die Vorderräder auf unter dem Auto eingeklemmten Körpern durchdrehten. N. soll auch dann weiter Gas gegeben haben. Die Tat räumte er in Vernehmungen im Wesentlichen ein.
Auffällig ist auch das Verhalten des Täters unmittelbar vor dem Anschlag. Am Morgen der Tat ging bei N. sein letzter Gehaltseingang in Höhe von 3629,12 Euro ein. Noch vor der Autofahrt überwies er Geld an mehrere Bekannte, denen er nach eigenen Angaben Schulden schuldete. Ermittler werten dies als Hinweis darauf, daß N. mit seinem eigenen Tod rechnete und keine Verbindlichkeiten hinterlassen wollte.
Hinweise auf eine Steuerung durch eine islamistische Terrororganisation wie den sogenannten „Islamischen Staat“ fanden die Ermittler nicht. Auch Vorstrafen wegen Gewalt- oder Drogendelikten liegen nicht vor. N. war der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Ein psychiatrischer Gutachter sieht keine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Es gebe keine Anzeichen dafür, daß N. bei der Tat nicht gewußt habe, was er tat. Dem Angeklagten droht lebenslange Haft. (rr)






