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Verwaltungsgericht Weimar: Verfassungsschutzchef Kramer kassiert nach Anti-AfD-Äußerungen juristische Klatsche

Verwaltungsgericht Weimar: Verfassungsschutzchef Kramer kassiert nach Anti-AfD-Äußerungen juristische Klatsche

Verwaltungsgericht Weimar: Verfassungsschutzchef Kramer kassiert nach Anti-AfD-Äußerungen juristische Klatsche

Georg Maier (l., SPD), Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, und Stephan Kramer, (r), Präsident des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Innenministerium, stellen während einer Pressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2024 vor. Stephan Kramer (rechts) und Thüringens Innenminister Georg Maier: AfD fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar den Rücktritt beider. Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt
Georg Maier (l., SPD), Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, und Stephan Kramer, (r), Präsident des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Innenministerium, stellen während einer Pressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2024 vor. Stephan Kramer (rechts) und Thüringens Innenminister Georg Maier: AfD fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar den Rücktritt beider. Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt
Stephan Kramer (r.) und Thüringens Innenminister Georg Maier: AfD fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar den Rücktritt beider. Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt
Verwaltungsgericht Weimar
 

Verfassungsschutzchef Kramer kassiert nach Anti-AfD-Äußerungen juristische Klatsche

Das Verwaltungsgericht Weimar erklärt eine Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer zur AfD für rechtswidrig. Er habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Jetzt wird Kramers Rücktritt gefordert.
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WEIMAR. Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, wegen Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot scharf gerügt. Kramer habe mit öffentlichen Äußerungen gegen die AfD unzulässig in den politischen Wettbewerb der Parteien eingegriffen. Das Gericht gab damit einem von drei Klageanträgen des AfD-Landesverbandes Thüringen statt, der in dem Verfahren durch den Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker vertreten wurde.

Entsprechend der mündlichen Urteilsverkündung am Mittwoch durfte Kramer die Programmatik der AfD nicht allgemeinpolitisch bewerten. Beanstandet wurden unter anderem seine Aussagen, die Partei biete „keine politischen Alternativen und Lösungen“ und verfüge über eine „inhaltlich sowieso kaum vorhandene Programmatik“. Diese Äußerungen seien nicht von seinem gesetzlichen Auftrag gedeckt gewesen. Es habe an einem konkreten verfassungsschutzrechtlichen Bezug gefehlt.

In diesem Punkt habe Kramer als Behördenleiter gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Stellen verstoßen. Das Verwaltungsrichtern betonten, die „chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes“ erfordere, „daß Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren“.

Gericht setzt Verfassungsschutz enge Grenzen für Öffentlichkeitsarbeit

Rein formal blieb die Klage überwiegend ohne Erfolg, da das Gericht zwei von drei angegriffenen Äußerungen als zulässig bewertete. Inhaltlich zog die Kammer jedoch enge Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes. Allgemeinpolitische Bewertungen politischer Parteien seien von dessen Auftrag nicht gedeckt.

So sah das Gericht in Kramers Aussage, „idealerweise entscheiden sich aber die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Abstimmung bei Wahlen gegen die Verfassungsfeinde“, keinen Rechtsverstoß, da er dabei die AfD nicht ausdrücklich genannt habe. Auch der Vorwurf, AfD-Vertreter würden die Demokratie „stets und ständig verunglimpfen“, sei zulässig. Diese Aussage stelle eine „zulässige Erläuterung zu Feststellungen in den Verfassungsschutzberichten 2021 und 2022“ dar, in denen Belege für ein gegen das Demokratieprinzip gerichtetes Auftreten der Thüringer AfD aufgeführt würden.

AfD fordert Entlassung von Kramer und Innenminister

Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Äußerung einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft öffentlich bekanntzugeben. Die Kosten des Verfahrens wurden entsprechend dem teilweisen Erfolg geteilt. Ein Drittel trägt der Freistaat Thüringen, zwei Drittel die AfD Thüringen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Justiziar und justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Sascha Schlösser, sprach von einer rechtswidrigen Wahlbeeinflussung durch den Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz. Kramer habe seine Amtsstellung mißbraucht, um in den politischen Wettbewerb einzugreifen. „Ein Behördenleiter, der in dieser Weise Wahlkampf gegen die Opposition betreibt, ist untragbar.“ Schlösser forderte die sofortige Entlassung Kramers sowie politische Konsequenzen für Innenminister Georg Maier (SPD). „Wer das duldet oder gar deckt, ist politisch nicht minder verantwortlich“, sagte Schlösser. (sv)

Stephan Kramer (r.) und Thüringens Innenminister Georg Maier: AfD fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar den Rücktritt beider. Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt
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