STUTTGART. Daniel Born will Abgeordneter des baden-württembergischen Landtags bleiben. Der SPD-Politiker hatte nach dem Hakenkreuz-Skandal zwar seinen Rücktritt als Parlamentsvizepräsident und seinen Austritt aus der Fraktion erklärt. Aber das Mandat möchte er nicht abgeben.
Er wolle sich jetzt ganz auf seine Arbeit als Abgeordneter für den Wahlkreis Schwetzingen konzentrieren, teilte Born mit. Denn neben der Kritik gebe es auch die Aufforderung der Menschen, „jetzt weiter meine Arbeit für die Region zu machen“. Und das wolle er mit voller Kraft tun.
Abgeordnete im Stuttgarter Landtag erhalten 9.322 Euro Diäten monatlich. Diese waren zum 1. Juli gerade erst erhöht worden. Zusätzlich erhalten sie eine Kostenpauschale von 2.738 Euro und einen Vorsorgebeitrag von 2.169 Euro.
SPD fordert Aufgabe des Mandats
Seine Partei ist mit der Entscheidung des 49jährigen nicht einverstanden: „Das Präsidium der SPD Baden-Württemberg fordert Daniel Born auf, sein Landtagsmandat unverzüglich niederzulegen und auf seine Landtagskandidatur auf der SPD-Landesliste zu verzichten.“ Am 8. März wird im Südwesten ein neues Parlament gewählt.
Born hatte am Donnerstag bei einer Abstimmung zum Oberrheinrat auf seinem Stimmzettel ein Hakenkreuz neben dem Namen des AfD-Kandidaten Bernhard Eisenhut gezeichnet. Zunächst suggerierte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) in einem empörten Redebeitrag, die AfD würde selbst dahinterstecken. Einen Tag nachdem die Verwaltung den Stimmzettel den Ermittlungsbehörden übergab, gestand der Landtagsvizepräsident ein, daß er der Täter war.
Dafür aber sein Mandat niederzulegen, sieht er nicht ein: „Weil ich einen Fehler gemacht habe, muß ich rechtliche Konsequenzen hinnehmen. Die politischen Konsequenzen habe ich mit meinem Rücktritt selbst gezogen.“
Hakenkreuz nicht automatisch strafbar
Das Verwenden und Verbreiten von Hakenkreuzen ist nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs strafbar. Es gilt als „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Doch plötzlich ist unklar, ob sich Born durch die Hakenkreuz-Schmiererei überhaupt einer Straftat schuldig gemacht hat.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte: „Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.“ Erheblich dafür sei, wie viele Personen den Stimmzettel zu Gesicht bekommen haben. Es gehe darum, herauszufinden, ob ein öffentliches Verbreiten vorliegt, erklärte sie. Insofern ist es möglich, daß die Ermittlungen gegen den SPD-Politiker eingestellt werden. (fh)