MÜNCHEN/BERLIN. Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD als nicht hinreichend bezeichnet, um „ein Verbotsverfahren der AfD zu begründen.“ Dem Portal Nius sagte der 75jährige, er habe daran „ganz erhebliche Zweifel“.
Der Inlandsgeheimdienst hatte die Partei mit Hilfe des Dossiers auf „gesichert rechtsextremistisch“ hochgestuft – allerdings ohne diese Kategorie zu definieren. Die mehr als 1.100 Seiten erfüllen nach Seehofers Auffassung nicht die Voraussetzungen, um als Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren zu dienen.
Der CSU-Politiker, der von 2018 bis 2021 unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) das Innenministerium führte, zog auch einen Vergleich zum zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD. Die damalige Bewertung des Verfassungsschutzes im Vorfeld sei „wesentlich substantiierter“ gewesen. Seehofer: „Dieses Verfahren haben ich und 15 Ministerpräsidenten betrieben, ohne Unterstützung des Bundestages und der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD damals nicht verboten.“
Seehofer nennt Maaßen als Beispiel
Der Vorgänger von Nancy Faeser (SPD) widersprach auch der Darstellung, daß es sich beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) um eine „unabhängige“ Behörde handele. „Das BfV ist nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums, was ich in der Praxis auch immer wieder erlebt habe. Das Gerede von der Unabhängigkeit trifft einfach nicht zu. Das zeigt sich darin, daß die Spitze des Amtes politische Beamte sind, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können. Herr Maaßen ist dafür ein bekanntes Beispiel.“
Der damalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen mußte seinen Posten räumen, nachdem er Kanzlerin Merkel widersprochen hatte, in Chemnitz hätte es „Hetzjagden“ auf Ausländer gegeben. Tatsächlich hatte dort zuvor ein Migrant auf einem Stadtfest einen Deutschen erstochen. (fh)