Anzeige
Anzeige

Politische Gewalt: Schuldunfähig: AfD-Attentäter muß nicht ins Gefängnis

Politische Gewalt: Schuldunfähig: AfD-Attentäter muß nicht ins Gefängnis

Politische Gewalt: Schuldunfähig: AfD-Attentäter muß nicht ins Gefängnis

Der AfD-Stadtratkandidat Heinrich Koch (links im Bild) und der Attentäter.
Der AfD-Stadtratkandidat Heinrich Koch (links im Bild) und der Attentäter.
Der AfD-Stadtratkandidat Heinrich Koch (links im Bild) und der Attentäter. Fotos: Heinrich Koch & Screenshot
Politische Gewalt
 

Schuldunfähig: AfD-Attentäter muß nicht ins Gefängnis

Erst stiehlt er AfD-Wahlplakate, dann sticht er den Politiker nieder, der ihn zur Rede stellt. Doch das Gericht hält den Täter für schuldunfähig.
Anzeige

MANNHEIM. Das Landgericht Mannheim hat den 25jährigen Messerstecher, der im Europawahlkampf im vergangenen Juni den 62jährigen AfD-Politiker und Stadtratkandidaten Heinrich Koch niederstach, für schuldunfähig erklärt. Statt Gefängnis ordneten die Richter die Unterbringung in der Psychiatrie an.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters leide der Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Der Täter hatte Anfang Juni zunächst mehrere Wahlplakate der AfD von Laternenpfählen abmontiert. Koch hatte den Mann auf frischer Tat ertappt und zur Rede gestellt. Er forderte ihn auf, die Plakate auf den Boden zu legen. Dabei drehte er ein Video, so daß die Tat gut dokumentiert war.

AfD-Attentäter sticht unvermittelt zu

Daraufhin stach der 25jährige unvermittelt mit einem Cuttermesser auf den AfD-Politiker ein und verletzte diesen am Ohr und am Bauch. Die Wunden hätten durchaus lebensbedrohlich sein können, erklärte der Richter. Dies habe der Beschuldigte billigend in Kauf genommen.

Die Ermittler hatten von Anfang ein politisches Motiv ausgeschlossen. Angeblich hatte der Attentäter nicht einmal erkannt, daß sein Opfer AfD-Politiker war. Dem folgte nun auch das Gericht. Zuschauer und Journalisten waren während des Prozesses nicht zugelassen, da es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren handelte. Nur das Urteil durften Beobachter anhören.

Der Richter sagte, der 25jährige leide schon mehrere Jahre an einer Schizophrenie. Seit 2018 habe er sich immer mehr zurückgezogen. Trotz mehrerer Klinikaufenthalte habe sich sein Zustand nicht verbessert. Nun soll in der Psychiatrie dafür ein neuer Anlauf genommen werden. (fh)

Der AfD-Stadtratkandidat Heinrich Koch (links im Bild) und der Attentäter. Fotos: Heinrich Koch & Screenshot
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag