BERLIN. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG ) hat am Donnerstag Strafanzeige gegen jene Schleuser erstattet, die den drei Somaliern über die Grenze bei Frankfurt (Oder) geholfen haben. Über den Fall diskutiert Deutschland. Denn ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts erklärte ihre Zurückweisung für rechtswidrig. Damit steht die Asylpolitik des neuen Innenministers Alexander Dobrindt (CSU) auf der Kippe.
Die Anzeige, die der Welt vorliegt, richtet sich zwar „gegen unbekannt“, aber die NGO „Pro Asyl“ wird darin mehrfach erwähnt. Die Bundespolizei hatte die Somalier dreimal nach Polen zurückgewiesen – zweimal davon vor Dobrindts Amtsantritt. Streitpunkt ist nun der letzte Versuch am 9. Mai.
An diesem Tag stellten die Migranten erstmals einen vorbereiteten Asylantrag und präsentierten eine neue Geburtsurkunde, in der die Frau plötzlich nicht mehr volljährig, sondern nur noch 16 Jahre alt war. „Pro Asyl“ brüstete sich damit, das Trio unterstützt zu haben. In einer Pressemitteilung vom Montag teilte der Verein mit: „Alle drei Verfahren werden aus dem Rechtshilfefonds von Pro Asyl unterstützt.“ Ein Team sei „unmittelbar nach der Anweisung von Bundesinnenminister Dobrindt an die Grenze gereist“. Vor Ort hätten sie die drei Somalier getroffen.
Polizeigewerkschaft äußert Verdacht gegen „Pro Asyl“
In der Anzeige der Polizeigewerkschaft heißt es laut dem Bericht nun, daß die Straftatbestände „Einschleusen von Ausländern“, „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ und „Urkundenfälschung“ erfüllt sein könnten. Beim dritten Punkt geht es um die Geburtsurkunde und die Frage, „wie die Person an dieses Dokument gelangt ist und wer dieses Dokument hergestellt hat“.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft äußert den Verdacht, „daß die drei somalischen Staatsangehörigen durch unbekannte Personen, welche möglicherweise dem Verein Pro Asyl angehören oder zumindest für diesen aktiv sind, in Polen beherbergt und mit neuer Bekleidung sowie möglicherweise mit neuen Mobilfunkgeräten ausgestattet wurden“. In Vorbereitung auf einen erneuten Versuch der unerlaubten Einreise sei Medienberichten zufolge eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt worden – mutmaßlich durch den Verein „Pro Asyl“.
Weiter heißt es in der Anzeige über die Somalier: „Vermutlich wurden diese auch durch unbekannte Personen, welche dem Verein ‚Pro Asyl‘ angehören oder für diesen tätig sind, beraten und bei der Tatbegehung begleitet und unterstützt.“
„Pro Asyl“ will weiter gegen Zurückweisungen vorgehen
Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, erklärte, warum seine Organisation den Schritt gegangen ist: „Meine Kollegen werden unter Druck gesetzt, weil nun überall behauptet wird, daß sie rechtswidrig handeln. Dabei handelt rechtswidrig, wer Migranten bei der unerlaubten Einreise unterstützt.“ Seine Gewerkschaft habe Anzeige erstattet, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mögliche Schleuserbanden einleiten könne.
„Pro Asyl“ zeigte sich empört. Geschäftsführer Karl Kopp drohte mit rechtlichen Schritten, falls behauptet werde, seine NGO begehe Straftaten. Andererseits räumte er ein: „Wir haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, daß wir gegen mögliche Menschenrechtsverletzungen an der Binnengrenze vorgehen werden.“ Man unterstütze Verfahren bis zu den höchsten europäischen Gerichten und sei dabei erfolgreich. (fh)