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Verfassungswidriges Kennzeichen?: Lauterbach hebt den Arm – und eine Frau muß dafür 3.500 Euro zahlen

Verfassungswidriges Kennzeichen?: Lauterbach hebt den Arm – und eine Frau muß dafür 3.500 Euro zahlen

Verfassungswidriges Kennzeichen?: Lauterbach hebt den Arm – und eine Frau muß dafür 3.500 Euro zahlen

Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video bringt eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video bringt eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video bringt eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
Verfassungswidriges Kennzeichen?
 

Lauterbach hebt den Arm – und eine Frau muß dafür 3.500 Euro zahlen

Wegen des Zeigens eines Lauterbach-Bildes mit erhobenem Arm fordert die Staatsanwaltschaft 3.500 Euro Strafe. Eine Frau aus Coburg bestreitet den Vorwurf, einen Hitlergruß verbreitet zu haben. Jetzt muß sie dafür vor Gericht.
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SCHWEINFURT. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat gegen eine Frau aus Coburg eine Strafe in Höhe von 3.500 Euro verhängt, weil sie ein Bild von Karl Lauterbach (SPD) mit erhobenem rechten Arm öffentlich ausgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft unterstellt der Frau, mit diesem Bild einen Hitlergruß verbreiten zu wollen, und erließ einen Strafbefehl wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

Die Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, daß das Bild eine Momentaufnahme aus einer Rede Lauterbachs sei. Sie habe das Bild nicht verwendet, um einen Hitlergruß darzustellen, sondern um eine Gegenüberstellung mit der Darstellung eines Querdenken-Redners zu machen, der zuvor wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Das Bild sei Teil einer kritischen Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen Behandlung solcher Gesten, heißt es auf der Plattform Apollo-News, die als erstes über den Fall berichtete. Trotz dieser Erklärung bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer Ansicht, die Frau hätte durch das Zeigen des Bildes beabsichtigte, die verbotene Geste in der Öffentlichkeit darzustellen.

Im Mai beginnt der Prozeß um das Lauterbach-Bild

Weil sich die Beschuldigte weigert, den Strafbefehl über 3.500 Euro in 70 Tagessätzen nachzukommen, steht nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht an. Die Angeklagte hatte das Bild im März 2024 im Rahmen einer Ausstellungsreihe namens „Zitate der Schande“ öffentlich gezeigt.

In einer Pressemitteilung betonte die Gruppe „Dialog für Zukunft“, daß das Bild keine Verbreitung eines Hitlergrußes beabsichtigte und daß der Kontext eindeutig auf eine kritische Auseinandersetzung abzielte. Die Hauptverhandlung ist für den 12. Mai angesetzt. (rr)

Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video bringt eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
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