BERLIN. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat sich für eine Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ausgesprochen. Bisher liegt diese Grenze bei 14 Jahren. „Die Schweiz hat es auch gesenkt“, sagte Linnemann gegenüber der Welt. Das löse zwar nicht alle Probleme, „aber jede Straftat, die damit verhindert wird, ist ein guter Tag für Deutschland“, betonte der Christdemokrat.
Hintergrund ist der Fall eines 13jährigen, der am vergangenen Freitag in Stuttgart einen Zwölfjährigen vor eine einfahrende Bahn getreten hatte, woraufhin das Opfer verstorben ist. Der Tatverdächtige wurde ans Jugendamt überstellt und befindet sich inzwischen nach Angaben der Polizei wieder bei seinen Eltern. Weil er jünger als 14 Jahre ist, erwarten ihn keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Strafmündigkeitsgrenze sorgt seit Jahren für Debatten
Bereits zuvor hatte Linnemanns Parteifreundin und Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges Bund und Länder aufgefordert, die Strafmündigkeitsgrenze zu überdenken. „Wir müssen überlegen, ob schon für jüngere Menschen eine qualifizierte staatliche Ansprache möglich ist – auch gegen den Willen der Eltern“, sagte die CDU-Ministerin Anfang der Woche der Nachrichtenagentur dpa.
Dem Baden-Württemberger Justizministerium zufolge ist die Zahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. „Für mich besonders erschreckend ist die Entwicklung bei den Aggressions- und Gewaltdelikten, also bei Mord, Totschlag oder Raub“, monierte Gentges. Hier seien der Justiz die Hände gebunden. Dabei sei es naiv, anzunehmen, daß ein kriminelles zehn- oder zwölfjähriges Kind sein Verhalten mit dem 14. Geburtstag ändere. Im Gegenteil: Diese Verhaltensmuster könnten sich weiter verfestigen, warnte die Ministerin.
Seit Jahren kommt es immer wieder zu Debatten über den Umgang mit kriminellen Kindern. Im Jahr 2022 gab es 93.095 Fälle von Tatverdächtigen unter 14 Jahren – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 35,5 Prozent. Die häufigsten Tatvorwürfe betrafen Diebstahl, gefolgt von Körperverletzung, Sachbeschädigung und Rauschgiftdelikten. (st)