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„Dieses Pack muß raus“: CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

„Dieses Pack muß raus“: CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

„Dieses Pack muß raus“: CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Das Foto zeigt den CDU-Politiker Detlef Gürth beim Gerichtstermin am 7. März.
Das Foto zeigt den CDU-Politiker Detlef Gürth beim Gerichtstermin am 7. März.
Räumt einen Fehler ein: der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth, hier beim Gerichtstermin am Freitag. Foto: picture alliance/dpa | Christopher Kissmann
„Dieses Pack muß raus“
 

CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth spricht von kriminellen Afghanen als „Pack“ – und landet vor Gericht. Dieses hat ihn nun vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.
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ASCHERSLEBEN. Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt ist am Freitag vom Amtsgericht Aschersleben vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Der langjährige Landespolitiker hatte im Juni 2024 in einem Beitrag auf der Plattform X mit Blick auf einen afghanischen Messerstecher von einem „hinterlistigen Afghanen“ gesprochen und gefordert: „Dieses Pack muß raus aus Deutschland.“

Das Amtsgericht stellte nun laut Mitteldeutscher Zeitung fest, die Bezeichnung „Pack“ sei zwar ehrverletzend, aber kein Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde. Gürth habe weder das Lebensrecht von Afghanen bestritten, noch sie als unterwertig bezeichnet.

CDU-Mann will nicht „Höcke Sachsen-Anhalts“ sein

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro gefordert. Das sind insgesamt 18.000 Euro. Sie sah einen „Angriff auf die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen“. Das Gericht hatte zunächst einen Strafbefehl erlassen, sah sich den Fall aber neu an, nachdem Gürth Einspruch eingelegt hatte. Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vorgeht, blieb zunächst unklar.

Gürth wehrte sich im Verfahren laut übereinstimmenden Medienberichten dagegen, als „Höcke Sachsen-Anhalts“ dargestellt zu werden. Zugleich räumte er ein, sein Tweet sei „schon heftig“ gewesen. „Ich hätte ihn nicht so formulieren sollen.“ Gürth war im Juli 2024 von der Linken-Abgeordneten Henriette Quade angezeigt worden.

Der Christdemokrat schaut auf ein langes politisches Engagement zurück. Er war schon in der DDR Mitglied der Blockpartei CDU. Bis November 2024 stand er dem Landesverband der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) vor. Seit 1990 gehört dem Landtag von Sachsen-Anhalt an und war zwischen 2011 und 2015 Landtagspräsident. (ser)

Räumt einen Fehler ein: der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth, hier beim Gerichtstermin am Freitag. Foto: picture alliance/dpa | Christopher Kissmann
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