BERLIN. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Berliner Senat verpflichtet, der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus die häufigsten Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei Messerangriffen zu nennen. Zwar sei die Veröffentlichung von Vornamen ein Eingriff in den persönlichen Datenschutz, jedoch sei „die Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen“ nicht plausibel, wie ein Sprecher des Berliner Verfassungsgerichtshofs am Montag mit Blick auf das Urteil mitteilte.
Hintergrund: Im Mai 2024 hatte der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar eine entsprechende Anfrage an den Senat gestellt, in der er die 20 häufigsten Vornamen der 1.197 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft in der Hauptstadt erfragte – doch der Senat hatte die Antwort verweigert. Dieser berief sich auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit, daß durch Suchmaschinen und künstliche Intelligenz ein Gesamtbild von den Verdächtigen erstellt werden könne. Diese Argumentation folgte einer rechtlichen Einschätzung, die den Schutz der Privatsphäre als schwerer wiegend einstufte als das öffentliche Interesse an den Vornamen der Tatverdächtigen.
AfD-Politiker Vallendar argumentierte im Kontext der gesellschaftspolitischen Debatten über die soziokulturellen Hintergründe von Tatverdächtigen, insbesondere im Hinblick auf die gestiegene Zahl von Messerkriminalität, für ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Daten. Er wies darauf hin, daß seit 2022 der Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen nicht mehr separat erfaßt werde. Als einzige verbleibende statistische Daten könnten die Vornamen der Tatverdächtigen dienen, die als Indikator für ihre soziokulturelle Herkunft interpretiert werden könnten.
Innenverwaltung sieht keinen Sinn in Veröffentlichung von Vornamen
Die Innenverwaltung äußerte Bedenken und warnte vor einer möglichen „sozialen Stigmatisierung“ der Träger der betroffenen Vornamen. Diese könnten in sogenannte „Sozialrankings“ eingeordnet werden, was zu negativen gesellschaftlichen Konsequenzen führen könnte.
Sie hielt es zudem für fraglich, daß die Veröffentlichung der konkreten Vornamen einen wertvollen Beitrag zu einer sachlichen Debatte über die soziokulturellen Hintergründe von Tatverdächtigen leisten könnte. Vielmehr, so die Befürchtung, könnte die bloße Nennung von Vornamen zu Fehlinterpretationen und unbegründeten Schlußfolgerungen führen. (st mit KI)