MÜNCHEN. Der Freistaat Bayern hat der linksradikalen Klimaschützerin Lisa Poettinger die Zulassung zum Lehramts-Referendariat verweigert. Das bayerische Kultusministerium begründet das mit verschiedenen Aktivitäten und Äußerungen Poettingers, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.
Die 28jährige bezeichnet sich selbst als „Marxistin“ und versteht Klimaschutz als „Klassenkampf“. Sie engagiert sich im „Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München“, das auf seiner Website mit Parolen aufwartet wie „Kampf dem Kapital“ und „Klima retten, Kapitalismus stürzen!“.
In seinem Bescheid wirft das von den Freien Wählern geführte Kultusministerium Poettinger laut SZ unter anderem konkret vor, die Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) als „Symbol für Profitmaximierung auf Kosten von Mensch, Umwelt und Klima“ bezeichnet zu haben. „Profitmaximierung“ sei wiederum „eine den Begrifflichkeiten der kommunistischen Ideologie zuzuordnende Wendung“.
Linksradikale zerstört AfD-Plakate
Hinzu kommt, daß gegen die linksradikale Lehramtlerin Ermittlungsverfahren laufen, unter anderem wegen der Zerstörung von AfD-Wahlplakaten. Darauf angesprochen soll sich Poettinger gegenüber dem Ministerium nicht distanziert, sondern ihr Vorgehen verteidigt haben: „Ganz im Sinne von ‚Wehret den Anfängen‘ halte ich es für erforderlich, solche Bedrohungen für die Demokratie ernst zu nehmen und gegenüber menschenverachtenden Ideologien Zivilcourage zu zeigen.“
Erst im Dezember 2024 hatte Poettinger gegenüber dem Neuen Deutschland betont, ihr sei „der Zustand der Welt wichtiger als meine Karriere“. In dem Interview berichtete sie auch, daß sie bereits 2021 eine sogenannte Gefährderansprache durch den Staatsschutz erhalten habe. Damals sei sie Pressesprecherin von Extinction Rebellion gewesen, „und plötzlich stand die Kriminalpolizei vor meiner Wohnungstür und erklärte mir, wie gefährlich ich sei und daß ich mir meine Zukunft verbaue“.
Das Ministerium rechtfertigte die Einschränkung von Poettingers Rechten in Bezug auf das Referendariat mit den Worten: „Auch im außerdienstlichen Bereich muß sich eine Lehrkraft so verhalten, daß eine Beeinträchtigung des Ansehens ihres Berufsstands sowie des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Führung des Amts vermieden wird.“
Lehramtlerin will gegen Bescheid vorgehen
Poettinger selbst sprach wegen der Nichtzulassung zum Referendariat von einem „Berufsverbot“. „Die Kriminalisierung gegen uns hält an.“ Sie kündigte an, gegen den ablehnenden Bescheid vorgehen zu wollen und sich „nicht einschüchtern“ zu lassen. Für Freitag hat sie zu einer Pressekonferenz geladen. Laut SZ betonte Poettinger, daß sie eine Verfechterin des Grundgesetzes sei. Sie legte Wert darauf, daß dieses keine bestimmte Wirtschaftsordnung festlege.
#Berufsverbot – jetzt auch gegen Klimaaktive. Die Kriminalisierung gegen uns hält an. Wir wollen eine lebenswerte Zukunft ohne eskalierende #Klimakrise, aber bekommen dafür Polizeigewalt, (Präventions-)Haft & nun Angriffe gegen die individuelle Zukunft.https://t.co/aPpkRzt27j
— Lisa Poettinger (@lisapoettinger) January 26, 2025
Das Grundgesetz schützt in Artikel 12 die Freiheit der Berufswahl. Kollidiert das Recht mit anderen Rechtsgütern, kann es aber wie die anderen Grundrechte auch – die Menschenwürde ausgenommen – eingeschränkt beziehungsweise in einen Ausgleich gebracht werden. (ser)