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Beim Bundesverfassungsgericht: AfD reicht Beschwerde im „Verdachtsfall“-Verfahren ein

Beim Bundesverfassungsgericht: AfD reicht Beschwerde im „Verdachtsfall“-Verfahren ein

Beim Bundesverfassungsgericht: AfD reicht Beschwerde im „Verdachtsfall“-Verfahren ein

Alice Weidel und Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD, stehen nebeneinander bei einem Auftritt in Berlin. Beide wirken ernst, im Hintergrund ist ein unscharfer Gebäudebereich zu sehen. Die Bundessprecher der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, im Bundestag: Richten sich im „Verdachtsfall“-Verfahren an Karlsruhe. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler
Alice Weidel und Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD, stehen nebeneinander bei einem Auftritt in Berlin. Beide wirken ernst, im Hintergrund ist ein unscharfer Gebäudebereich zu sehen. Die Bundessprecher der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, im Bundestag: Richten sich im „Verdachtsfall“-Verfahren an Karlsruhe. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler
Die Bundessprecher der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, im Bundestag: Richten sich im „Verdachtsfall“-Verfahren an Karlsruhe. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler
Beim Bundesverfassungsgericht
 

AfD reicht Beschwerde im „Verdachtsfall“-Verfahren ein

Nach dem Scheitern vor dem Bundesverwaltungsgericht zieht die AfD nach Karlsruhe. Mit einer Verfassungsbeschwerde will die Partei ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ kippen. Es ist das letzte juristische Mittel in dem Verfahren.
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BERLIN. Die AfD hat eine Verfassungsbeschwerde wegen ihrer Einstufung als „Verdachtsfall“ durch den Bundesverfassungsschutz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel teilten am Donnerstag mit, daß die Partei alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen werde, „um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen“. Bereits im Juli hatte das Duo diesen Schritt angekündigt.

Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juli entschieden, daß es die Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht zulassen werde (JF berichtete). Damit wurden die Entscheidungen der Vorinstanz rechtskräftig, die die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ und die geheimdienstliche Beobachtung bestätigt hatten.

Verfassungsbeschwerde ist die letzte Option

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Mai 2024 die Klagen der Partei abgewiesen. Die AfD warf den Richtern unter anderem vor, den Sachverhalt nicht ausreichend aufgearbeitet und gegen Verfahrensrecht verstoßen zu haben. Zudem seien Befangenheitsanträge ignoriert worden. Auch diese Argumente überzeugten das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Die AfD sieht sich durch die Einstufung in mehreren Grundrechten verletzt, darunter in der Meinungsfreiheit und im Recht auf den gesetzlichen Richter. Mit der Verfassungsbeschwerde will die Partei nun eine grundsätzliche Klärung in Karlsruhe erzwingen. „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster kann in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben“, hieß es nun von Chrupalla und Weidel. Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision nicht zuließ, „ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten“.

AfD klagt auch gegen Einstufung als „gesichert rechtsextrem“

Die Verfahren betreffen neben der Bundespartei auch die inzwischen aufgelöste Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie die parteiinterne Strömung „Der Flügel“. Letztere war bereits 2020 vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden.

Unabhängig vom jetzigen Verfahren läuft noch ein weiteres Verfahren gegen die aktuelle Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz. Seit Frühjahr 2023 führt die Behörde die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Über diese Einstufung muß noch entschieden werden. (sv)

Die Bundessprecher der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, im Bundestag: Richten sich im „Verdachtsfall“-Verfahren an Karlsruhe. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler
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